Politik Inland

Gericht erlaubt Pro-Palästina-Demonstration in Frankfurt

Für den Jahrestag des Terrorangriffs auf Israel ist eine propalästinensische Demo angemeldet. Die Stadt Frankfurt hatte die Versammlung verboten - doch das Verwaltungsgericht sieht das anderes.

Von dpa

06.10.2025

Verbot gekippt: Eine propalästinensische Demo in Frankfurt darf stattfinden. (Symbolbild)Monika Skolimowska/dpa

Verbot gekippt: Eine propalästinensische Demo in Frankfurt darf stattfinden. (Symbolbild)Monika Skolimowska/dpa

© Monika Skolimowska/dpa

Eine propalästinensische Demonstration darf am Dienstag - am Jahrestags des Terrorangriffs der Hamas auf Israel - in Frankfurt stattfinden. Das teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt mit und gab damit dem Eilantrag der Demo-Anmelder gegen ein Verbot statt.

Der Demonstrationszug wurde mit dem Titel „77 Jahre Widerstand - kein Frieden ohne Freiheit!“ angemeldet, zwischen 18.00 und 22.00 Uhr sollen demnach am 7. Oktober 1.000 Menschen durch die Frankfurter Innenstadt ziehen.

In der vergangenen Woche hatte die Stadt Frankfurt ein Verbot erlassen und dieses auf die mit dem Datum der Versammlung erwartbare Symbolpolitik und eine polizeiliche Gefahrenprognose gestützt. So hatte das Ordnungsamt darauf verwiesen, dass bei dem Überfall der Hamas zahlreiche Menschen getötet und verschleppt worden seien. Eine solche Versammlung an diesem Tag könne als Verherrlichung von Gewalt und Billigung schwerer Straftaten interpretiert werden. Auch wäre die öffentliche Sicherheit ohne das Verbot gefährdet.

Gericht: Datum alleine kann kein Verbot rechtfertigen

Das Gericht erklärte nun unter anderem, dass alleine das Datum kein Verbot rechtfertigen könne. „Auch handele es sich um eine bloße Behauptung der Stadt, dass aus der polizeilichen Gefahrenprognose eine hohe Wahrscheinlichkeit für gewalttätige Auseinandersetzungen folge.“ Und: „Aus der auch dem Gericht vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose erwarte diese hingegen im Ergebnis einen friedlichen Verlauf.“

Zudem habe die Stadt wesentliche Verfahrensrechte der Antragstellerin verletzt, in dem sie die Verbotsentscheidung bereits in einer Pressemitteilung veröffentlichte, obwohl die Anhörungsfrist noch gelaufen sei.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Minister: Demos gegen Israel am Jahrestag sind zynisch 

Hessens Innenminister Roman Poseck hatte bereits vor der Gerichtsentscheidung erklärt, dass es unerträglich sei, „dass gerade am 7. Oktober zu Pro-Palästina-Demonstration aufgerufen wird. Dieses Datum zeigt das verwerfliche Denkmuster dieser Demonstration“. Ausgerechnet an diesem Tag gegen Israel zu demonstrieren, sei an Zynismus nicht zu überbieten.

Am 7. Oktober 2023 hatten islamistische Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen von Gaza aus Israel überfallen. Bei den überraschenden Angriffen über Land, See und Luft töteten sie rund 1.200 Menschen und verschleppten etwa 240 in den Gazastreifen. Israel reagierte mit harten Gegenangriffen.

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