Politik Inland

Gericht berät über Auslieferung von Nord-Stream-Verdächtigem

Nach Verfahrensfehlern muss ein Gericht in Italien erneut über die Auslieferung eines Nord-Stream-Verdächtigen an Deutschland entscheiden. In Bologna wird über das Schicksal des Ukrainers entschieden.

Von dpa

23.10.2025

Serhij K. gilt als einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland im September 2022. (Archivbild)Stefan Sauer/dpa

Serhij K. gilt als einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland im September 2022. (Archivbild)Stefan Sauer/dpa

© Stefan Sauer/dpa

Ein italienisches Berufungsgericht berät an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) abermals über die Auslieferung eines der mutmaßlichen Beteiligten an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee an Deutschland. Italiens oberstes Gericht hatte die Auslieferung des 49 Jahre alten Ukrainers vor gut einer Woche wegen Verfahrensfehlern gestoppt. Das Gericht in Bologna ist nun am Zug und muss über die Überstellung neu entscheiden.

Ursprünglich hatte das Gericht bereits Mitte September grünes Licht für die Auslieferung gegeben. Der Anwalt des Ukrainers brachte den Fall jedoch vor den Kassationsgerichtshof in Rom. Dieser stoppte die Auslieferung überraschend wegen Verfahrensmängeln und gab den Fall zurück nach Bologna. In neu zusammengesetzter Konstellation soll das Gericht neu beschließen.

Serhij K. gilt als einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland im September 2022. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Deshalb soll er in Deutschland vor Gericht gestellt werden, vermutlich in Hamburg. Er wurde Ende August festgenommen, als er mit seiner Familie Urlaub an der italienischen Adriaküste machte.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren

Politik Inland

zur Merkliste

Steht die CSU so stark unter Druck wie nie?

Die CSU feiert ihren 80. Geburtstag. Doch so richtig in Feierlaune ist die Partei nicht - zu groß sind die politischen Herausforderungen. Auch wegen eines Gegners ganz rechts außen.

Politik Inland

zur Merkliste

Kein Job für Konfessionslose? Karlsruhe prüft Kirchen-Urteil

Darf ein kirchlicher Verein Religion zur Einstellungsbedingung machen? Die Frage ging von Berlin über Erfurt nach Luxemburg und zurück - und schließlich nach Karlsruhe. Worum es in dem Fall geht.