Politik Inland

„Der Mauretanier“ wird Fall für Bundesverwaltungsgericht

Die Stadt Duisburg will die Einreisesperre für einen ehemaligen Guantánamo-Häftling aufrechterhalten. Und so landet der Streit jetzt in Leipzig.

Von dpa

13.03.2026

Der Fall eines ehemaligen Guantánamo-Häftlings, der heute in den Niederlanden lebt und nicht nach Deutschland einreisen durfte, wird jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft. (Archivbild)Shane T. McCoy/epa/dpa

Der Fall eines ehemaligen Guantánamo-Häftlings, der heute in den Niederlanden lebt und nicht nach Deutschland einreisen durfte, wird jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft. (Archivbild)Shane T. McCoy/epa/dpa

© Shane T. McCoy/epa/dpa

Sein Fall wurde von Hollywood verfilmt („Der Mauretanier“), jetzt beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seiner Einreisesperre. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Aufenthaltsverbot für Deutschland Anfang Februar in der zweiten Instanz aufgehoben. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zu. Die Stadt Duisburg hat das Rechtsmittel jetzt eingelegt, wie eine OVG-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mitteilte. Die Akten seien in Leipzig. 

Mohamedou Ould Slahi war 14 Jahre lang im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Die Stadt Duisburg hatte gegen den heutigen Niederländer eine 20 Jahre geltende Einreisesperre verfügt. Begründung: Terrorgefahr. Dafür sah das OVG keinen Grund mehr, denn der Kläger hatte in der Zwischenzeit die niederländische Staatsangehörigkeit angenommen und war damit EU-Bürger geworden.

Hollywood verfilmte Tagebuch

Der Fall Slahi hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Hollywood verfilmte sein Werk „Das Guantánamo-Tagebuch“ unter dem Titel „Der Mauretanier“. Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos und war auch im deutschen Fernsehen zu sehen.

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