Betten- und Verpackungssteuer bleiben Bayerns Streitthema
Neue kommunale Steuern oder Abgaben in Bayern haben es schwer. Die Staatsregierung bremst alle Versuche gerne schnell mit einem pauschalen Verbot aus. Die Kontroverse dahinter geht munter weiter.

Mit einer Verpackungssteuer auf Einwegbehälter wie Pizzakartons oder Burger-Verpackungen würden einige Kommunen gerne dem Müll Herr werden. (Symbolbild)Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
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Knapp fünf Monate vor der Kommunalwahl in Bayern bleibt die Einführung von kommunalen Steuern ein ungelöstes Streitthema im Freistaat. Trotz massiver Kritik vom Gemeindetag sowie SPD und Grünen stimmten CSU, Freie Wähler und AfD im Innenausschuss des Landtags für ein landesweites Verbot der Kommunalabgabe. Sie begründeten dies mit vermeintlicher Bürokratie, finanzieller Mehrbelastung für Bürger und Unternehmen, einer fehlenden Lenkungswirkung und der Sorge vor einem Flickenteppich an kommunalen Regelungen.
Gemeindetag beklagt „Erweiterung des Verbotskatalogs“
Dagegen kritisierte der Gemeindetag die erneute Einmischung des Freistaates in die kommunale Selbstbestimmung: „Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage in vielen Städten, Märkten und Gemeinden halten wir eine Schwächung der kommunalen Finanzhoheit durch eine Erweiterung des Verbotskatalogs zur Erhebung örtlicher Verbrauchssteuern für das falsche politische Signal.“
Georg Große Verspohl vom Gemeindetag bemühte sich in der Sitzung, die kategorische Ablehnung gegen neue Abgaben aufzuweichen. Das Argument der Kritiker, mit einer Verpackungssteuer greife eine Kommune unzulässig in den Markt ein, ließ er nicht gelten: „Das machen wir bei der Hundesteuer auch. Wenn der Rottweiler 800 Euro Hundesteuer kostet und der Dackel 35, dann ist der Rottweiler-Züchter auch benachteiligt.“
Auch bei Bettensteuer bleiben die Fronten verhärtet
Ungeachtet aller Kritik verteidigten CSU, Freie Wähler und AfD auch die bereits vor Jahren von der Staatsregierung den Kommunen pauschal verbotene Bettensteuer. Sie lehnten einen Antrag der Grünen ab, welcher darauf abzielte, die hohen Hürden für die Einführung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern abzuschaffen. Dadurch hätten Gemeinden auch ohne Genehmigung des Innenministeriums bisher nicht erhobene kommunale Steuer einführen können.
Die Übernachtungssteuer ist seit Jahren auch ein Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Landeshauptstadt München hatte 2023 mit Bamberg und Günzburg Klage gegen das Verbot eingereicht. Die Städte sehen darin einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und beklagen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Dagegen begründete die Staatsregierung das Verbot mit dem Ziel, Nachteile für den Tourismusstandort Bayern verhindern zu wollen.