Politik Inland

Ausspähaktion für Russland? BGH-Dokument gibt Details preis

Ein Ukrainer soll in Deutschland für einen russischen Geheimdienst spioniert haben. Welche Informationen dabei wohl im Fokus standen, steht jetzt in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs.

Von dpa

20.10.2026

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gegen den Mann Anklage erhoben. (Archivbild)Markus Lenhardt/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gegen den Mann Anklage erhoben. (Archivbild)Markus Lenhardt/dpa

© Markus Lenhardt/dpa

Ein mutmaßlicher Russland-Spion bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der neue Einzelheiten zu den Tatvorwürfen offenlegt. Demnach soll der russische Inlandsgeheimdienst FSB den Ukrainer aus Attendorn im Sauerland beauftragt haben, in einer Flüchtlingsunterkunft Informationen über einen sich ebenfalls dort aufhaltenden anderen Ukrainer zu übermitteln.

Der Beschuldigte sollte insbesondere herausfinden, ob die Zielperson andere Flüchtlinge zur Rückkehr in die im russischen Angriffskrieg besetzten Gebieten und für dortige Kämpfe und den Krieg vorbereitete, heißt es in dem BGH-Beschluss. Er habe Telegram-Nachrichten an zwei Angehörige des FSB geschickt mit Informationen dazu, „wann sich die Zielperson in der Flüchtlingsunterkunft aufhielt und dass sie in Deutschland mit Personen in Kontakt stand, mit denen sie in der Armee und im Gefängnis gewesen war“.

„Unter der Kontrolle des FSB“

Der mutmaßliche Spion sei dabei davon ausgegangen, dass der FSB diese Informationen brauchte, um herauszufinden, wen die Zielperson nach einer etwaigen Ausbildung in einem Lager in Polen darauf vorbereitete, gegen Russland in den Krieg zu ziehen. „Er wusste, dass er dabei unter der Kontrolle des FSB stand, weil dieser seinen Aufenthalt im Flüchtlingsheim überprüfte.“

Die Bundesanwaltschaft hatte den Beschuldigten im März in Hagen festnehmen lassen - er kam in Untersuchungshaft. Später gab die Karlsruher Behörde das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ab. Diese erhob Anfang September am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. Das OLG muss noch entscheiden, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.

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