Panorama

Zwangsernährung: Wann Eltern nicht allein entscheiden dürfen

Wann dürfen Eltern über Zwangsernährung entscheiden – und wann braucht es die Zustimmung eines Gerichts? Ein Fall gibt Einblick in die rechtlichen Hürden.

Von dpa

07.08.2026

Schwebt eine Magersüchtige in Lebensgefahr, hilft manchmal nur noch eine Zwangsernährung. Muss sie dafür fixiert werden, dürfen das die Eltern aber nicht mehr allein entscheiden, sondern ein Gericht.picture alliance/dpa

Schwebt eine Magersüchtige in Lebensgefahr, hilft manchmal nur noch eine Zwangsernährung. Muss sie dafür fixiert werden, dürfen das die Eltern aber nicht mehr allein entscheiden, sondern ein Gericht.picture alliance/dpa

© picture alliance/dpa

Sind gegen den Willen eines Kindes krankheitsbedingt Zwangsmaßnahmen notwendig, die mit Freiheitsentzug verbunden sind, muss das Gericht dies genehmigen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Merzig (Az: 20 F 132/25 UB) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. 

Im konkreten Fall verweigerte eine magersüchtige, an einer Depression leidende Jugendliche konsequent jede medizinische Hilfe. Ihr Körpergewicht war lebensbedrohlich. Doch nach jeder Entlassung aus der Klinik zeigte sich das gleiche Verhalten: Das minderjährige Mädchen reagierte mit vollständiger Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung sowie einem raschen körperlichen Verfall. Suizidabsichten äußerte das Mädchen nicht, doch laut Gutachter kam ihr Verhalten einer indirekten Selbstgefährdung gleich.

Gutachter: Kind nicht in der Lage, Lebensgefahr zu erkennen

Ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten stellte fest, dass das Mädchen krankheitsbedingt nicht in der Lage sei, die Gefahr für ihr eigenes Leben zu erkennen. Zum Schutz vor dem Verhungern sei eine Ernährung über eine Magensonde erforderlich - notfalls unter Zwang und Fixierung. Auch die medikamentöse Behandlung der Depression müsse fortgeführt werden. Mildere Mittel seien für den Gutachter nicht ersichtlich gewesen.

Daraufhin genehmigte das Gericht die Zwangsmaßnahmen und führte weiter aus: 

  • Grundsätzlich bedürften ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen eines Kindes keiner gerichtlichen Genehmigung - das falle in den Verantwortungsbereich der Eltern. 
  • Anders verhalte es sich jedoch, wenn die Behandlung nur unter Freiheitsentzug durchgeführt werden könne. In diesem Fall müsse das Gericht nicht nur den Freiheitsentzug, sondern auch die Zwangsmaßnahme selbst genehmigen. 
  • Es gelte derselbe Maßstab wie bei Erwachsenen: Die Maßnahme müsse notwendig sein, um einen erheblichen Gesundheitsschaden abzuwenden, und die betroffene Person müsse krankheitsbedingt außerstande sein, die Gefahr zu erkennen. Beides bejahte das Gericht.
Das könnte Sie auch interessieren

Panorama

zur Merkliste

Sozialverhalten: Kind nicht zur Entschuldigung zwingen

„Jetzt entschuldigst du dich aber bitte mal!“ Auf so eine Aufforderung kann ein Kind bockig reagieren. Oder es sagt das Zauberwort, meint es aber gar nicht so. Wie Eltern es besser machen können.