Panorama

„Knappi-Gang“ zu Gefängnis- und Bewährungsstrafen verurteilt

In den sozialen Medien taucht ein Video auf. Es zeigt einen brutalen Angriff auf zwei Männer. Rund ein Jahr später sind die meist noch jugendlichen Täter jetzt verurteilt worden.

Von dpa

07.08.2026

„Knappi-Gang“ zu Gefängnis- und Bewährungsstrafen verurteiltBernd Thissen/dpa

„Knappi-Gang“ zu Gefängnis- und Bewährungsstrafen verurteiltBernd Thissen/dpa

© Bernd Thissen/dpa

Nach Gewalt-Exzessen sind sieben Mitglieder der sogenannten Knappi-Gang aus Dortmund am Freitag verurteilt worden. Die Richter am Dortmunder Landgericht haben Bewährungs- und Jugendhaftstrafen von bis zu viereinhalb Jahren sowie einen Freizeitarrest verhängt. Die 16 bis 20 Jahre alten Angeklagten hatten gestanden, im August vergangenen Jahres in Dortmund über zwei andere Männer hergefallen zu sein.

Nach der Tat war in den sozialen Medien ein Video aufgetaucht, das auch im Prozess vorgespielt wurde. Darauf ist zu sehen, wie die Angeklagten immer wieder auf ihre Opfer eintreten - gegen Kopf und Körper. Richter Tim Wroblewski sprach beim Urteil von „rohen und brutalen Gewalttaten“. Es sei nur dem Zufall geschuldet, dass die anderen Männer nicht schwer verletzt worden seien.

Anlass war laut Urteil absolut nichtig

Der Anlass sei absolut nichtig gewesen. „Ein Wort gibt das andere, einer guckt schief, man wird provoziert - und dann kommt es auch schon zu den Gewalttaten“, hieß es bei der Urteilsbegründung.

Der Großteil des Prozesses hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, nachdem es aus dem Zuschauerbereich zu Anfeindungen gegen den Staatsanwalt gekommen war.

Der Name „Knappi-Gang“ ist auf das Dortmunder Knappschaftskrankenhaus zurückzuführen, in dessen Nähe die Angeklagten gewohnt haben. Die Urteile lauten auf gefährliche Körperverletzung. Sie sind nicht rechtskräftig.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren

Panorama

zur Merkliste

Prozess um betrügerischen Hauskauf

Zwei mutmaßliche Hauskauf-Nomaden stehen in Mönchengladbach vor Gericht. Die Eheleute sollen über ein Jahr in einem nicht bezahlten Haus gewohnt haben.