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Wie kalt darf es im Büro sein?

Zittern am Schreibtisch? Welche Rechte Beschäftigte bei frostigen Temperaturen wirklich haben – und was möglich ist, wenn der Arbeitgeber nichts tut.

Von dpa

13.01.2026

Bei überwiegend sitzender Tätigkeit sollte die Raumtemperatur bei 20 Grad Celsius liegen.picture alliance/dpa

Bei überwiegend sitzender Tätigkeit sollte die Raumtemperatur bei 20 Grad Celsius liegen.picture alliance/dpa

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In vielen Büros ist es derzeit kalt. Sehr kalt. Ob Heizung, kaputt, Fenster undicht oder Unternehmen geizig - Gründe kann es viele geben. Aber wie viel Ungemütlichkeit muss man hinnehmen? 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen zu sorgen. Dies schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5).

In Büros und anderen Arbeitsräumen müssen demnach mindestens gewährleistet sein:

  • 20 Grad Celsius bei körperlich leichter, überwiegend sitzender Tätigkeit,
  • 19 Grad Celsius bei leichter Tätigkeit im Stehen oder Gehen sowie bei mittelschwerer sitzender 
    Tätigkeit,
  • 17 Grad Celsius bei mittelschwerer Tätigkeit im Stehen oder Gehen und
  • 12 Grad Celsius bei schwerer körperlicher Arbeit

Für Pausen-, Sanitär-, Bereitschafts-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume gelten sogar mindestens 21 Grad Celsius, in Waschräumen mit Duschen soll die Lufttemperatur während der Nutzung 24 Grad Celsius betragen.

Zu kalt? Nichts tun, ist auch keine Lösung

„Sinken die Temperaturen unter die vorgeschriebenen Mindestwerte, darf der Arbeitgeber nicht untätig bleiben“, so Paul Krusenotto, Rechtsanwalt und Experte für Arbeitsrecht beim Rechtsportal Allright. Er muss organisatorische oder technische Maßnahmen ergreifen: etwa durch Reparaturen, Zusatzheizungen oder angepasste Arbeitsabläufe.

Was, wenn er das nicht tut? „Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können die Arbeit nicht einfach niederlegen“, so der Anwalt. Sie sollten deshalb frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat suchen, um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden. Lässt sich die Situation so nicht verbessern, ist es auch möglich die zuständige Arbeitsschutzbehörde einzuschalten.

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