Versicherung kündigt? So sollten Verbraucher reagieren
Wenn der Versicherer kündigt, kann das die Suche nach einer neuen Police erschweren. Was Betroffene jetzt tun sollten und welche Optionen es gibt.
Kündigt ein Versicherer nach einem regulierten Schaden das Vertragsverhältnis, kann das für Versicherte zum Problem werden.picture alliance / dpa Themendienst
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Wer eine Versicherung nicht mehr benötigt oder den Anbieter wechseln möchte, kann die Police kündigen. Was viele nicht wissen: Auch Versicherer können das Vertragsverhältnis nach einem regulierten Schaden beenden. Für Versicherte kann das zum Problem werden. Sie könnten in der Folge nämlich Probleme bekommen, einen neuen Versicherer zu finden. Oder aber diese gewähren aufgrund des vermeintlich höheren Risikos nur noch stark eingeschränkte Leistungen. Der Bund der Versicherten (BdV) rät Betroffenen darum, nach einer Kündigung des Versicherers schleunigst aktiv zu werden.
„In manchen Fällen sind Versicherer bereit, einen bestehenden Vertrag fortzuführen, wenn bestimmte Anpassungen vorgenommen werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Bei einer solchen Vertragssanierung wird zum Beispiel eine Selbstbeteiligung eingeführt oder eine bereits vereinbarte Selbstbeteiligung für eine gewisse Zeit erhöht. Auch der Ausschluss einzelner Leistungen kann dem BdV zufolge eine Option sein - aber nur, wenn das ausgeschlossene Risiko für den Versicherten tragbar ist.
Kündigungsumkehr kann weitere Option sein
Ist der Versicherer zu keiner Anpassung bereit, kann auch eine Kündigungsumkehr eine vielversprechende Lösung sein. Der Gedanke dahinter: dem Versicherer und dessen Kündigung mit einer eigenen Kündigung zuvorzukommen. „Denn bei wechselseitigen Kündigungen gilt stets die, die zuerst wirksam wird“, sagt Boss. Als Kündigende haben Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Fall bessere Karten, einen neuen Vertrag zu erstehen als als Gekündigte.
Beim Abschluss eines neuen Vertrags sollten Versicherte eines niemals tun: unehrlich sein. Frühere Schäden und Kündigungen müssen grundsätzlich korrekt im Antrag angegeben werden. Falsche Angaben können später den gesamten Versicherungsschutz gefährden. „Mit rechtzeitig eingeholten Angeboten und der Bereitschaft zu Kompromissen lässt sich oft auch bei Vorschäden oder Kündigungen eine passende Absicherung finden“, so Bianca Boss.