Panorama

Tödlicher Sprung bei Feier – Zehn Jahre Gefängnis bestätigt

Eine Geburtstagsfeier eskaliert, am Ende ist ein Mann tot. Der Angreifer streitet alles ab - doch die Justiz ist von seiner Schuld überzeugt.

Von dpa

21.10.2025

Das Urteil gegen den Angeklagten ist rechtskräftig. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

Das Urteil gegen den Angeklagten ist rechtskräftig. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

© Sina Schuldt/dpa

Das Urteil im Prozess um den tödlichen Sprung auf den Kopf eines 46-Jährigen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler und verwirft die Revision des Angeklagten. Der 23-Jährige muss nun zehn Jahre ins Gefängnis.

Sprung mit voller Wucht auf den Kopf

Das Landgericht Bremen hatte den jungen Mann Anfang September 2024 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Kammer stützte ihre Entscheidung vor allem auf Chatverläufe, überwachte Telefonate und Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Außerdem soll der Mann einigen Menschen, darunter seiner Verlobten, von der Tat erzählt haben.

Nach Gerichtsangaben wollte der Angeklagte im September 2023 mit Freunden seinen Geburtstag feiern, sie tranken Alkohol und konsumierten Cannabis. Im Laufe des Abends eskalierte ein Konflikt, dabei fiel der 46-Jährige auf den Boden. Nach Überzeugung der Kammer sprang der Angeklagte mit voller Wucht auf den Kopf des Mannes, der an den schweren Verletzungen starb. 

Verteidiger forderte Freispruch

Der Deutsche, der bereits vor Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war, bestritt die Tat vor Gericht. Sein Verteidiger beantragte Freispruch und legte Revision gegen das Urteil ein - ohne Erfolg.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren
Die Polizei hat vor dem Supermarkt Absperrband angebracht, an der Seite steht ein Rettungswagen.Christian Müller/dpa
Update -

Panorama

zur Merkliste

Getötet im Supermarkt: Suche nach Auslöser

Eine Auseinandersetzung in Lemgo eskaliert – am Ende ist ein Jugendlicher tot. Kunden und Mitarbeiter werden im Kassenbereich Zeugen der Tat - und psychologisch betreut.