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Mehr Netto im Dezember: Lohnsteuerermäßigung fix beantragen

Das Finanzamt kann hohe steuerrelevante Ausgaben schon unterjährig berücksichtigen. Wer bis 30. November aktiv wird, erhält noch im Dezember einen Steuervorteil. Damit einher geht aber eine Pflicht.

Von dpa

27.10.2026

Lohnsteuer schon im Dezember senken: Wer 2026 hohe steuerlich relevante Ausgaben hatte, kann einen Antrag bis spätestens 30. November stellen.picture alliance / dpa-tmn

Lohnsteuer schon im Dezember senken: Wer 2026 hohe steuerlich relevante Ausgaben hatte, kann einen Antrag bis spätestens 30. November stellen.picture alliance / dpa-tmn

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Noch im Dezember mehr Netto vom Brutto behalten? Das geht für all jene, die im Kalenderjahr 2026 hohe Aufwendungen hatten, die sich steuerlich auswirken. Dafür notwendig: ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, zum Beispiel direkt beim Finanzamt oder via Elster, bis spätestens 30. November. Bewilligt das Finanzamt den Antrag, wird die entsprechende Lohnsteuerermäßigung noch beim Dezembergehalt berücksichtigt und verringert so die Abzüge. Auf diese Möglichkeit weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin.

Voraussetzung ist, dass die Summe der Aufwendungen, die steuerlich berücksichtigt werden soll, die Grenze von 600 Euro übersteigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Beschäftigte folgende Ausgaben hatten:

  • Sonderausgaben durch Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungskosten
  • Außergewöhnliche Belastungen etwa durch Krankheit, Pflege oder Heimunterbringung, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen
  • Werbungskosten für lange Arbeitswege, Dienstreisen oder eine doppelte Haushaltsführung, die den ohnehin bereits berücksichtigten Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro um mehr als 600 Euro übertreffen

Steuererklärung wird damit zur Pflicht

Das Finanzamt hinterlegt den Freibetrag dann bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung abruft. Die Lohi empfiehlt Beschäftigten, den Arbeitgeber zusätzlich über die Änderung zu informieren, damit die Abzüge auch wirklich korrekt im Dezember berücksichtigt werden.

Wichtig zu wissen: Eine erfolgreiche Eintragung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen zieht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für das betreffende Jahr nach sich. Der bereits gewährte Steuervorteil sorgt dafür, dass eine mögliche Erstattung entsprechend geringer ausfällt. Die Last-Minute-Eintragung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen lohnt sich aber dennoch, weil das Geld nicht erst nach Bearbeitung der Steuererklärung im Folgejahr ankommt.

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