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Krankenkassen im Vergleich: So viel Ersparnis ist möglich

Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen machen im Geldbeutel von Versicherten einen großen Unterschied. Zum Jahresende lohnt sich ein Vergleich - insbesondere bei Beitragserhöhungen.

Von dpa

11.12.2024

Die Beiträge für gesetzlich Versicherte setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

Die Beiträge für gesetzlich Versicherte setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

© Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

Wie hoch die Krankenkassenbeiträge von gesetzlich Versicherten ausfallen, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen vom allgemeinen Beitragssatz, der aktuell bei 14,60 Prozent liegt - und von Kasse zu Kasse gleich ist. Und zum anderen vom sogenannten Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell festlegen. Mit einer geschickten Wahl der Kasse sind bei einem Bruttomonatseinkommen von 3.000 Euro bis zu 342 Euro Ersparnis drin, ermittelte die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 1/2025) in ihrem aktuellen Krankenkassenvergleich.

Die momentan teuersten Kassen (Bahn-BKK, BKK Gildemeister Seidensticker: 18,0 Prozent) trennen von der aktuell günstigsten (BKK Firmus: 15,50 Prozent) 2,5 Prozentpunkte. Beschäftigte teilen sich die Beiträge mit ihrem Arbeitgeber.

Bei Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht

Im kommenden Jahr könnten die Zusatzbeiträge bei einigen Kassen weiter steigen, so die Expertenmeinung. Weil die Kassen über die Zusatzbeiträge regelmäßig im Dezember entscheiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher etwaige Schreiben ihrer Krankenkasse genau auf eine angekündigte Erhöhung hin prüfen.

Denn: Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ist das nicht der Fall, ist ein Wechsel erst nach zwölf Monaten Mitgliedschaft möglich.

So gelingt der Wechsel

Laut „Finanztest“ reicht der Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse aus, um bei der bisherigen auszusteigen. Eine gesonderte Kündigung ist dafür nicht nötig. Die neue Kasse nimmt im Anschluss Kontakt mit der bisherigen auf und teilt Versicherten den Beginn der Mitgliedschaft mit. Ist alles geschafft, sollte der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden.

Die Prüfer empfehlen allerdings, beim Wechsel der Krankenkasse nicht vorschnell vorzugehen und vor allem nicht nur die finanziellen Vorteile in den Blick zu nehmen. Prüfen sollten gesetzlich Versicherte auch, inwiefern sich Extraleistungen, Service und Erreichbarkeit der Kassen unterscheiden. Auch das sind wichtige Faktoren bei der Auswahl der Kasse.

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