Führerscheinbetrug: Auch für Bandenmitglied jahrelange Haft
Führerscheine ohne Prüfung - ein weiteres Mitglied einer vierköpfigen Bande soll für mehr als vier Jahre ins Gefängnis. Der Mann soll den Vertrieb des illegalen Geschäftsmodells organisiert haben.

Auch ein Bandenmitglied ist im Zusammenhang mit Führerscheinbetrug im großen Stil zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. (Foto Archiv)Swen Pförtner/dpa
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Im Zusammenhang mit Führerscheinbetrug im großen Stil ist ein 35-jähriger Mann vom Landgericht Kassel zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht urteilte nach Angaben eines Sprechers, der Mann habe sich unter anderem der Bestechung, der Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt in 36 Fällen sowie der Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann insgesamt 92 Taten vorgeworfen. Sie standen im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Fahrerlaubnisstelle der Stadt Kassel. Der 26-Jährige war bereits im August ebenfalls zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sah es als erwiesen an, dass der Mann mehr als 100 Personen einen Führerschein ausgestellt hatte, obwohl sie keine Prüfung abgelegt hatten. Das Gericht hatte ihn wegen Bestechlichkeit und Falschbeurkundung im Amt in 109 Fällen schuldig gesprochen.
Bande baute Vertriebsnetz auf
Der 26-Jährige hatte eingeräumt, als Mitglied einer vierköpfigen Bande von 2018 bis 2019 unrechtmäßig Führerscheine ausgestellt zu haben. Vor Gericht hatte er angegeben, ihn habe ein Bekannter angesprochen, dass er als Mitarbeiter der Fahrerlaubnisstelle ja Führerscheine ausstellen könne. Diesem Bekannten, der ebenfalls Mitglied der späteren Bande gewesen sein soll, hatte der 26-Jährige einen Motorradführerschein sowie später einen Anhängerführerschein ausgestellt. 2019 war der Bekannte bei einem Motorradunfall ums Leben gekommen. Der vierte Beschuldigter war bereits verurteilt worden.
Der nun verurteilte 35-Jährige soll innerhalb der vierköpfigen Bande einen Teil der Organisation des Vertriebs aktiv betrieben haben. Unter anderem soll er potenzielle Abnehmer gesucht und kontaktiert und anschließend die zum Ausstellen des Führerscheins erforderlichen Unterlagen der Kunden an den ehemaligen Mitarbeiter der Führerscheinstelle weitergeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, ein Vertriebsnetz vor allem über Shishabars, Restaurants und Friseurläden als Anlaufstellen aufgebaut zu haben.
Taterträge sollen eingezogen werden
Das Verfahren gegen den 35-Jährigen war gesondert geführt worden. Im Rahmen des Urteils ordnete das Gericht auch die Einziehung des Wertes der Taterträge von insgesamt 111.100 Euro an. Zu einigen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe sei das Verfahren wegen Verjährung eingestellt worden, sagte der Gerichtssprecher.