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Brückentage 2027 und Urlaub: Holen Sie das Maximum heraus

Wenig Urlaub beim Arbeitgeber beantragen und trotzdem viele Tage an einem Stück freihaben und sich erholen. Geht das? - Na klar, mit Brückentagen! Wie sie 2027 liegen und welche Optionen es gibt.

Von Sabine Meuter, dpa

07.10.2026

Urlaubstage-Tetris kann sich lohnen: Wer seine Tage geschickt nutzt, hat länger am Stück frei.Christin Klose/dpa-tmn

Urlaubstage-Tetris kann sich lohnen: Wer seine Tage geschickt nutzt, hat länger am Stück frei.Christin Klose/dpa-tmn

© Christin Klose/dpa-tmn

Clevere Planung macht es möglich: Wer 2027 die Feiertage, Brückentage und Wochenenden geschickt kombiniert, kann mit wenigen Urlaubstagen viel Freizeit herausholen.

Neujahr

Der 1. Januar fällt 2027 auf einen Freitag. Noch Resturlaub aus dem Jahr 2026? Wer ab dem 25. Dezember 2026 bis zum 3. Januar 2027 nicht arbeiten möchte, hat zehn freie Tage an einem Stück und muss nur vier Urlaubstage für 2026 beantragen.

Womöglich - je nach Unternehmen - sind auch nur drei Urlaubstage zu beantragen, denn Silvester - der Tag fällt auf einen Donnerstag - ist kein gesetzlicher Feiertag. „In der Praxis ist es aber häufig so, dass Silvester frei ist oder nur der halbe Tag gearbeitet wird“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Das Gleiche gilt für Heiligabend (24. Dezember).

Alle, die in Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt leben, haben mit Heilige Drei Könige (6. Januar) noch einen weiteren Feiertag. Arbeitnehmende in diesen Bundesländern können, wenn sie mögen, ab 25. Dezember bis einschließlich 6. Januar freinehmen - sie haben dann 13 Tage frei und müssen nur sechs Urlaubstage beantragen. Wer bis ab 25. Dezember bis 10. Januar nicht arbeiten möchte, hat 17 freie Tage und muss acht Urlaubstage nehmen.

Das Osterwochenende

Am 26. März ist Karfreitag, am 29. März Ostermontag. Über Ostern sind 16 freie Tage hintereinander möglich - und Arbeitnehmende müssen dafür im Zeitraum zwischen dem 20. März und dem 4. April lediglich acht Urlaubstage beantragen. Wer vom 20. März bis 29. März eine Auszeit vom Job benötigt, kommt auf zehn freie Tage, verbraucht aber nur vier Urlaubstage.

Der Maifeiertag

Der 1. Mai ist 2027 ein Samstag. Somit ist kein Brückentag möglich.

Christi Himmelfahrt und Pfingsten

Christi Himmelfahrt fällt 2027 auf den 6. Mai - ein Donnerstag. Mit nur einem Urlaubstag für den 7. Mai sind vier freie Tage möglich. Am 9. Mai ist übrigens Muttertag.

Das darauffolgende Wochenende ist Pfingsten. Das bedeutet mit Pfingstmontag (17. Mai) drei aufeinanderfolgende freie Tage. Für Arbeitnehmende, die mehr brauchen, bietet es sich an, vom 1. Mai bis 23. Mai eine Auszeit vom Job zu nehmen. Der Clou: Bei 23 freien Tagen sind nur 13 Urlaubstage zu beantragen.

Fronleichnam

Mit Fronleichnam (27. Mai) - ein Feiertag, der wie immer auf einem Donnerstag liegt - ist ein weiteres verlängertes Wochenende möglich. Das gilt jedoch nur in den Bundesländern, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist. Das sind neben Bayern, Baden-Württemberg und Hessen auch Nordrhein-Westfalen, Rheinlandpfalz und das Saarland.

Tag der Deutschen Einheit

Der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) ist 2027 an einem Sonntag - einen Brückentag gibt es hier also nicht.

Weitere Feiertage, die es nur in manchen Bundesländern gibt

Buß- und Bettag: Am 17. November ist 2027 Buß- und Bettag. Der Feiertag fällt traditionell auf einen Mittwoch im November. Konkret ist es der Mittwoch vor dem Totensonntag. Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein Feiertag. Wer zwei Urlaubstage beantragt, kommt in den Genuss von fünf freien Tagen. Mit vier Urlaubstagen sind neun freie Tage drin.

Internationaler Frauentag: Der Tag fällt 2027 auf den 8. März - ein Montag. Der Weltfrauentag ist in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag - und beschert Arbeitnehmenden drei freie Tage hintereinander.

Mariä Himmelfahrt: Der Tag ist im Saarland sowie in Teilen von Bayern ein gesetzlicher Feiertag. Er ist am 15. August und fällt 2027 auf einen Sonntag.

Weltkindertag: Der Weltkindertag (20. September) ist nur in Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. 2027 ist er an einem Montag. Beschäftigte in Thüringen können also ein verlängertes Wochenende genießen.

Reformationstag: Der Reformationstag (31. Oktober) fällt 2027 auf einen Sonntag. Er ist in neun Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Neben Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind dies Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Allerheiligen: Allerheiligen ist am 1. November. 2027 ist dieser Tag ein Montag. Ein gesetzlicher Feiertag ist Allerheiligen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Arbeitnehmenden winkt also ein verlängertes Wochenende mit drei freien Tagen.

Weihnachten/Silvester/Neujahr

2027 ist Heiligabend (24. Dezember) an einem Freitag. Der erste und der zweite Weihnachtsfeiertag fallen mit Samstag und Sonntag auf ein Wochenende. Brückentage sind also nicht möglich. Das Gleiche gilt für den Jahreswechsel: Silvester (31. Dezember) ist an einem Freitag, Neujahr (1. Januar) an einem Samstag.

Arbeitgeber muss ausgewogene Entscheidung treffen

Aber wer bekommt nun die begehrten Premium-Tage frei? Beschäftigte müssen sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen abstimmen, wer wann nicht arbeitet. Aber immer wieder kommt es vor, dass man innerhalb eines Teams nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommt. „Dann muss die Arbeitgeberin eine ausgewogene Entscheidung treffen“, so Oberthür.

Können Arbeitnehmende ohne Kinder bei Brückentagen Bevorzugung verlangen, wenn sie in den Schulferien schon oft das Nachsehen haben? „Nein“, sagt Arbeitsrechtlerin Oberthür. Bei Urlaubsanträgen während der Schulferien haben Eltern schulpflichtiger Kinder unter sozialen Gesichtspunkten oftmals Vorrang. „Allerdings sieht das Bundesurlaubsgesetz keinen Ausgleich für Kinderlose bei Brückentagen vor“, sagt Oberthür.

Wer Kinder hat, hat nicht automatisch Vorrang

Arbeitnehmende mit Kindern könnten auch nicht argumentieren, dass die Kita zu ist und sie deshalb bevorzugt einen freien Tag bekommen müssten. „Kein Arbeitnehmer hat generell Vorrang gegenüber anderen Arbeitnehmern“, so Oberthür.

Bei konkurrierenden Urlaubswünschen müsse die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber vielmehr einen sachgerechten Ausgleich finden und eine Entscheidung treffen. „Kinderbetreuungspflichten können dabei ein besonderes Gewicht haben, begründen aber keinen generellen Vorrang“, sagt Oberthür.

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