Bestattungsort geheim gehalten? Was Angehörige wissen dürfen
Nach einem Familienstreit bleibt der Bestattungsort manchmal geheim – doch nahe Angehörige haben oft ein Recht darauf, zu erfahren, wo ein Verstorbener beigesetzt wird oder wurde. Wann gilt das nicht?
Geheimer Ort der letzten Ruhe? Nahe Angehörige dürfen auch nach der Beisetzung erfahren, wo die verstorbene Person bestattet wurde – sofern dies nicht ihrem Willen widerspricht.Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Streit und Zerwürfnisse innerhalb der Familie? Mitunter bestehen solche Probleme über den Tod hinaus. Hinterbliebene versuchen deshalb nicht selten, bestimmte Angehörige von einer Bestattung auszuschließen und deren Ort geheim zu halten. Dazu werden sogar Dritte, wie Mitarbeiter von Friedhofsverwaltungen und Bestattungsunternehmen zur Verschwiegenheit angehalten. Aber ist das überhaupt zulässig?
Das kommt ganz darauf an, teilt die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas mit. Denn grundsätzlich hätten Ehepartner und Kinder sowie unter Umständen weitere nahestehende Verwandte ein Recht darauf, an der Bestattung teilzunehmen und über den Ort der Beisetzung informiert zu werden - Letzteres auch noch nachträglich. Einen solchen Auskunftsanspruch hätten Ausgeschlossene ihren Verwandten gegenüber in der Regel nur dann nicht, wenn es den Wünschen der Verstorbenen entgegenstünde.
Selbst kommunale Verwaltungen müssen Infos rausrücken
Auch kommunale Friedhofsverwaltungen dürfen sich Aeternitas zufolge nicht auf eine Art Auskunftssperre berufen. Sie müssen nahen Verwandten die geforderten Informationen geben - vorausgesetzt, der Wille der Verstorbenen steht dem nicht entgegen und dessen schutzwürdige Belange sind dadurch nicht gefährdet. Das könnte etwa der Fall sein, wenn eine Störung der Totenruhe durch den anfragenden Verwandten befürchtet werden muss.
Etwas anders sieht die Rechtslage für private Bestattungsunternehmen aus: Haben diese ihrem Auftraggeber Verschwiegenheit zugesichert, dürfen sie davon auch bei einer Anfrage eines nahen Verwandten nicht abweichen. Sie begingen mit der Herausgabe der Informationen zum Begräbnis andernfalls eine Pflichtverletzung ihren Auftraggebern gegenüber, so Aeternitas.