Panorama

AfD-Wahlwerbung mit seinem Namen: Heino zieht vor Gericht

Es geht um einen Instagram-Beitrag eines AfD-Politikers in Brandenburg. Jetzt liegt der Fall bei einem Landgericht in Brandenburg - mit offenem Ausgang.

Von dpa

20.04.2026

Der Sänger Heino duldet keine AfD-Wahlwerbung mit seinem Namen und wehrt sich juristisch dagegen. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Der Sänger Heino duldet keine AfD-Wahlwerbung mit seinem Namen und wehrt sich juristisch dagegen. (Archivbild) Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Schlagersänger Heino geht juristisch gegen Wahlwerbung der AfD in der brandenburgischen Uckermark mit seinem Namen vor. Beim Landgericht Neuruppin ist das Verfahren nun angelaufen. Unklar ist, ob es zu einer Verhandlung kommt. Eine Sprecherin des Gerichts sagte, zunächst werde der AfD als Gegenseite die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Der Volksmusikstar wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des AfD-Politikers Felix Teichner. Vor der Landratswahl im Kreis Uckermark am vergangenen Wochenende hieß es: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Heinos Manager Helmut Werner bezeichnete das als „Unverschämtheit“. Er erklärte am Sonntag, es sei per Eilantrag eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung beim Landgericht beantragt worden. 

Wann das Gericht eine Entscheidung in dem Streitfall trifft, ist unklar. Nach einer Stellungnahme der AfD-Seite werde geprüft, ob Anlass bestehe, eine Verhandlung zu terminieren, sagte die Sprecherin. Es sei auch eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich. 

Heinos Manager Werner sagte, der AfD-Kandidat sei der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen Bei einem Verstoß gegen eine solche Unterlassungserklärung würde eine Vertragsstrafe fällig. 

Der AfD-Politiker Teichner sagte am Sonntag zu dem Streitfall: „Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen.“ Der 35-Jährige unterlag bei der Landratswahl in der Uckermark gegen CDU-Landrätin Karina Dörk.

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