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Geisel mit Tod bedroht: Klinik-Ausbrecher zu Haft verurteilt

Bei ihrer Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing überwältigten sie einen Mitarbeiter. Vier Männern mussten sich vor dem Landgericht Regensburg dafür verantworten – jetzt gibt es ein Urteil.

Von dpa

19.03.2026

Im Prozess um die gewaltsame Flucht von vier Straftätern aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing ist das Urteil gesprochen worden. (Archivbild)Armin Weigel/dpa

Im Prozess um die gewaltsame Flucht von vier Straftätern aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing ist das Urteil gesprochen worden. (Archivbild)Armin Weigel/dpa

© Armin Weigel/dpa

Brutal überwältigen vier Männer im Sommer 2024 Bezirkskrankenhaus Straubing einen Mitarbeiter, bedrohen ihn mit dem Tod und erzwingen so die Öffnung der Pforte. Sie flüchten. Für die Tat ist das Quartett nun vor dem Landgericht Regensburg verurteilt worden. Der gesamte Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und starker Polizeipräsenz statt.

Die Richter sprachen die Männer im Alter zwischen 29 und 32 Jahren der Geiselnahme und gefährlichen Körperverletzung schuldig, bei einem der Täter kamen unter anderem Drogendelikte hinzu. Die Strafen liegen bei fünf Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren und neun Monaten, acht Jahren sowie neuneinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Haftstrafen zwischen neuneinhalb und 14 Jahren plädiert, die Verteidiger hatten deutlich niedrigere Strafen gefordert. Für zwei der Männer verlangte die Anklagebehörde zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Dem kam die Kammer nicht nach.

Tat über mehrere Tage geplant und vorbereitet

Die vier verurteilten Straftäter befanden sich zum Tatzeitpunkt in der forensischen Klinik im Maßregelvollzug. Bei drei von ihnen hätte die Therapie abgebrochen werden sollen, so dass sie ihre Strafe in einer Justizvollzugsanstalt hätten verbüßen müssen. Hier sah die Kammer das Motiv: Die Männer wollten verhindern, dass die Strafe vollstreckt werden kann. „Sie wollten frei sein“, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Tat hätten die Männer mindestens über mehrere Tage geplant und vorbereitet, so die Kammer. Sie organisierten zwei Stuhlbeine und eine Scherbe eines Handspiegels. Am Tattag habe einer der Angeklagten dem BKH-Mitarbeiter gesagt, dass der Wäschetrockner nicht funktioniere und ihn auf diese Weise in den Waschraum gelockt.

Dort habe der Angeklagte den Mann gepackt und zu Boden gedrückt. Zwei weitere Angreifer schlugen das Opfer. Der Vierte habe mit einem Stuhlbein bewaffnet vor der Tür Wache gestanden. Der Mitarbeiter habe heftige Gegenwehr geleistet, stärker als die Angreifer dies erwartet hätten, so der Vorsitzende Richter.

Geisel mit dem Tode bedroht

Die Männer fesselten ihr Opfer mit einem Gürtel an den Händen, einer habe ihm die Scherbe an den Hals gedrückt. So führten sie ihn durch die Station, einer öffnete mit dem Schlüssel des Mitarbeiters die Zwischentüren. Die Angreifer hätten laut geschrien, an der Pforte die Öffnung der Türen gefordert, unter anderem mit dem Satz: „Wir schneiden ihm den Kopf ab, wenn wir nicht rausgelassen werden“, fasste der Vorsitzende Richter zusammen.

Nach der Öffnung der Pforte ließen die Männer von ihrer Geisel ab und entkamen. Im Zuge einer internationalen Fahndung wurden sie binnen weniger Wochen in Österreich und der Türkei gefasst. Der Mitarbeiter erlitt Verletzungen und eine posttraumatische Belastungsstörung.

Geständnis und Entschuldigung

Möglich sei bei Geiselnahme eine Strafe zwischen fünf und 15 Jahren, erläuterte der Vorsitzende Richter. Von einem minderschweren Fall könne nicht ausgegangen werden: Unter anderem sei die Tat geplant und nicht spontan ausgeführt gewesen, gewaltsam und mit gefährlichen Gegenständen umgesetzt sowie das Opfer dabei verletzt worden.

Einige Aspekte wertete die Kammer zugunsten der Angeklagten: Die Dauer der Geiselnahme sei mit rund 20 Minuten verhältnismäßig kurz gewesen und die Geisel unmittelbar nach Erreichen des Tatziels – dem Öffnen der Pforte – freigelassen worden. Zudem seien die Täter geständig gewesen und hätten Verantwortung übernommen. Es lägen Entschuldigungen vor und es sei Schmerzensgeld gezahlt worden. Bei einem der Angeklagten sei die Steuerungsfähigkeit zudem möglicherweise eingeschränkt gewesen.

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