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Neues Zentrum für Außengrenzverfahren am Hauptstadtflughafen

Direkt nach der Landung ins Schnellverfahren: Was das neue Zentrum am BER für Asylsuchende mit wenig Aussicht auf Schutz bedeutet. Und warum der Bundesinnenminister jetzt dort vorbeischaut.

Von dpa

11.06.2026

Als Staat mitten in Europa ist Deutschland nur an den internationalen Flughäfen und Seehäfen von den neuen Außengrenzverfahren betroffen. (Symbolbild) Dominik Kotzur/dpa

Als Staat mitten in Europa ist Deutschland nur an den internationalen Flughäfen und Seehäfen von den neuen Außengrenzverfahren betroffen. (Symbolbild) Dominik Kotzur/dpa

© Dominik Kotzur/dpa

Zum Start der neuen EU-Asylregeln soll am Flughafen Berlin-Brandenburg ein Zentrum für Außengrenzverfahren den Betrieb aufnehmen. Unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich für diesen Freitag (12.45 Uhr) zu einem Besuch in der Einrichtung angekündigt. 

In dem neuen Zentrum sollen Menschen, die nach der Landung ein Asylgesuch äußern, ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen. Allerdings betrifft dieses von der Europäischen Union beschlossene Verfahren nur Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger nur selten Schutz erhalten, solche, die über ihre Identität falsche Angaben gemacht haben, und Menschen, die als Sicherheitsrisiko gelten. 

Außengrenzverfahren in Deutschland nur an Flughäfen und Seehäfen

Bundesweit muss Deutschland nach Vorgaben der Europäischen Union 374 Plätze für Außengrenzverfahren bereithalten. Weitere Zentren gibt es unter anderem in Frankfurt am Main und München, andere sind in Planung. 

Die auf EU-Ebene beschlossene Reform des europäischen Asylsystems (Geas) tritt am Freitag in Kraft. Unter anderem sollen sogenannte Grenzverfahren schnellere Asylentscheidungen und konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein solches beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen.