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Gericht: Darstellung bei Arztterminen irreführend

Viele Praxen nutzen bei der Terminvergabe das Buchungsportal Doctolib. Bei Verbrauchern werden aus Sicht eines Gerichts jedoch falsche Erwartungen geweckt.

Von dpa

15.01.2026

Ein Mann öffnet auf einem Smartphone die Doctolib-App. (Symbolbild) Christophe Gateau/dpa

Ein Mann öffnet auf einem Smartphone die Doctolib-App. (Symbolbild) Christophe Gateau/dpa

© Christophe Gateau/dpa

Das Buchungsportal Doctolib muss nach einem Urteil seine Filterfunktion bei der Anzeige von Terminen anpassen. In der bisherigen Form sei sie irreführend, weil sie Kassenpatienten auch Termine anzeigt, die nur für privat Versicherte und Selbstzahler zugänglich sind, wie das Landgericht Berlin bereits im November urteilte und nun bekannt wurde. (Az.: 52 O 149/25)

Dies geschehe nach den Angaben auch, wenn Nutzerinnen oder Nutzer die Einstellung „gesetzlich versichert“ ausgewählt hätten. Dadurch wird aus Sicht der Richter die Erwartung enttäuscht, die Möglichkeit zu haben, ohne Vorkasse behandelt zu werden. 

Das Landgericht untersagte Doctolib, die entsprechende Filterfunktion weiter zu verwenden. Damit war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale (vzbv) erfolgreich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Buchungsportal habe Berufung eingelegt. Als zweite Instanz ist nun das Berliner Kammergericht zuständig. 

Klage nach Verbraucherbeschwerden

Der Bundesverband hat nach eigenen Angaben geklagt, weil bei den Verbraucherzentralen Beschwerden eingingen. „Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müssen Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Sie dürfen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn die Versicherten das explizit wünschen“, sagte Vorstandschefin Ramona Pop dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Nötig sind verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale.“

Ein Schild „Landgericht Berlin II Landgericht für Zivilsachen“ ist am Eingang eines Gebäudes angebracht. (Symbolbild) Soeren Stache/dpa

Ein Schild „Landgericht Berlin II Landgericht für Zivilsachen“ ist am Eingang eines Gebäudes angebracht. (Symbolbild) Soeren Stache/dpa

© Soeren Stache/dpa

Blick in die Eingangshalle des Berliner Gerichts in der Littenstraße. (Archivbild) Monika Skolimowska/dpa

Blick in die Eingangshalle des Berliner Gerichts in der Littenstraße. (Archivbild) Monika Skolimowska/dpa

© Monika Skolimowska/dpa

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