dpa

Gericht: Ausweisung nach Angriff auf Polizisten rechtmäßig

Ein Syrer attackiert einen Polizisten in Greifswald, fügt ihm schwere Gesundheitsschäden zu. Nach Verbüßung seiner Strafe will ihn die Stadt Gelsenkirchen nun ausweisen. Korrekt, sagt ein Gericht.

Von dpa

03.08.2026

In einer Eilentscheidung nennt das VG eine Ausweisungsverfügung der Stadt Gelenkirchen rechtmäßig. (Archivbild) Wolf von Dewitz/dpa

In einer Eilentscheidung nennt das VG eine Ausweisungsverfügung der Stadt Gelenkirchen rechtmäßig. (Archivbild) Wolf von Dewitz/dpa

© Wolf von Dewitz/dpa

Die Stadt Gelsenkirchen darf einen Syrer aus Deutschland ausweisen, der einen Polizisten in Greifswald 2022 schwer verletzt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, wie es mitteilte. Der Mann hatte den Polizeibeamten im September 2022 vor einem Club so schwer verletzt, dass dieser bleibende gesundheitliche Schäden davon trug. 

Syrer war 2023 wegen der Attacke verurteilt worden

Das Amtsgericht Greifswald hatte den Mann im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der damals 24-Jährige hatte den Beamten vor dem Club so attackiert, dass dieser stürzte, mit dem Kopf auf Beton aufschlug und notoperiert werden musste, wie es damals im Prozess in Greifswald hieß. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist der Polizist dienstunfähig, auf einen Rollator angewiesen und durch dieses Ereignis psychisch schwer betroffen. 

Der Syrer war nach seiner Haft nach Gelsenkirchen umgezogen, die Stadt wies ihn im Mai dieses Jahres aus Deutschland aus und drohte ihm eine Abschiebung nach Syrien an. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag des Mannes gegen diese städtische Ordnungsverfügung nun ab. 

Ausweisung auch aus präventiven Gründen rechtmäßig

Die Ausweisung sei offensichtlich rechtmäßig. Das öffentliche Interesse daran, die Ausweisung sofort zu vollziehen, überwiege das private Interesse des Syrers. Von dem Mann gehe eine Wiederholungsgefahr aus. 

Eine Ausweisung sei auch aus generalpräventiven Gründen rechtmäßig, weil sie Ausländer in vergleichbaren Situationen von einer Straffälligkeit abschrecken könne. Das Gericht betonte, der Syrer habe „einem Repräsentanten des deutschen Rechtsstaates schwersten Schaden zugefügt, der den Geschädigten voraussichtlich sein Leben lang beeinträchtigen wird“.

Der Antragsteller habe „keine hinreichend gewichtigen Bleibeinteressen“ und er könne sich auch nicht auf die angeführten unzumutbaren Bedingungen in Syrien berufen, hieß es weiter. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim NRW-Oberverwaltungsgericht möglich.