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Der lange Weg im Kampf um Clan-Immobilien

Die Aktion hat für Schlagzeilen gesorgt: Dutzende Immobilien, die kriminellen Clan-Mitgliedern zugerechnet werden, werden beschlagnahmt. Doch geräumt sind bislang die wenigsten Gebäude.

Von Marion van der Kraats, dpa

09.02.2026

Polizisten sind im Bezirk Neukölln vor einer Villa aus dem Clan-Milieu im Einsatz. (Archivbild) Jens Kalaene/dpa

Polizisten sind im Bezirk Neukölln vor einer Villa aus dem Clan-Milieu im Einsatz. (Archivbild) Jens Kalaene/dpa

© Jens Kalaene/dpa

Im Kampf gegen Organisierte Kriminalität setzten Politik und Ermittler seit einigen Jahren verstärkt darauf, an das Vermögen der Kriminellen zu kommen. Mit einer spektakulären Aktion hat die Berliner Staatsanwaltschaft insgesamt 77 Objekten in Millionenwert sichergestellt. Doch das ist inzwischen fast acht Jahre her - und kaum ein Objekt ist geräumt. Zuletzt gab es auch noch einen Rückschlag durch eine Gerichtsentscheidung. Warum ist das alles so zäh?

Worum geht es? 

Der Kauf von Immobilien ist ein klassisches Instrument der Organisierten Kriminalität (OK), um zu verschleiern, dass Geld aus Straftaten stammt - und um dieses dann legal in Umlauf zu bringen. In Berlin hat die Staatsanwaltschaft nach langen Ermittlungen im Juli 2018 in einer spektakulären Aktion insgesamt 77 Objekte im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke von Großfamilien nicht mit legalem Geld erworben wurden. 

Zu den Immobilien gehörte die Villa eines bekannten arabischen Clans in Berlin-Neukölln. Sie wurde im März 2024 in Begleitung eines Polizei-Großaufgebots geräumt - nach fast sechs Jahren voller Prozesse.

Der Begriff Clan-Kriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Das Landgericht muss neu entscheiden über die Einziehung von 58 Clan-Immobilien. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa

Das Landgericht muss neu entscheiden über die Einziehung von 58 Clan-Immobilien. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa

© Jens Kalaene/dpa

Wie gehen die Gerichte mit den Fällen um? 

Die Betroffenen wehren sich gegen den Verlust der Immobilien und schöpfen dabei in der Regel alle Rechtsmittel aus. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vor wenigen Tagen ist ein Rückschlag, weil es zumindest Zeit kostet: Die Richter beschlossen, dass sich die Vorinstanz erneut mit der Sicherstellung von 58 der 77 Immobilien befassen muss - diesmal in mündlicher Verhandlung. Zunächst hatte das Landgericht Berlin den Fall lediglich per Beschluss entschieden. Das monierte die Prüfungsinstanz und sah das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren verletzt.

Damit steht in den Sternen, wann es zu einer Entscheidung kommen könnte über die Grundstücke in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming. 

Auch strafrechtliche Verfahren zu beschlagnahmten Immobilien gestalten sich zäh: So läuft seit Anfang Oktober 2025 am Landgericht Berlin der Prozess gegen eine 35-Jährige als Erwerberin und ihren 12 Jahre alten Sohn. Er soll wenige Monate alt gewesen sein, als die Mutter 2013 auf seinen Namen ein Objekt erworben haben soll – aus Sicht der Staatsanwaltschaft finanziert mit Geld aus rechtswidrigen Taten. Die 35-Jährige gilt als eine Strohfrau. Sie soll die Immobilien zwischen 2012 und 2017 erworben haben – laut Staatsanwaltschaft für insgesamt über 450.000 Euro. 

Läuft das nur in Berlin so zäh? 

Nein. In Nordrhein-Westfalen gibt es unter anderem ein jahrelanges juristisches Tauziehen um die Villa eines berüchtigten Clans in Leverkusen. Im Dezember hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass die Behörden die Immobilie einziehen und verwerten dürfen. 

Damit blieb die Revision gegen ein Strafurteil des Düsseldorfer Landgerichts erfolglos. Das Gericht hatte die Einziehung der Immobilie angeordnet. Das Clan-Oberhaupt war zu sechs Jahren Haft wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs verurteilt worden, sein Sohn wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, muss der Sohn als offizieller Eigentümer die Immobilie laut Staatsanwaltschaft abgeben. 

Der Sohn hatte die Villa samt 1.700 Quadratmeter großem Grundstück erworben, in der dann auch zahlreiche Familienmitglieder wohnten, die von staatlicher Unterstützung lebten und Wohngeld bezogen. 

Warum sind die Ermittlungen so schwierig? 

„Die Einziehung beziehungsweise Abschöpfung von Vermögenswerten ist eines der komplexesten Felder in der Bekämpfung des Phänomens Clan-Kriminalität“, sagt Mahmoud Jaraba vom Forschungszentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE) in Erlangen. „Immobilien sind attraktiv, weil sie gleichzeitig Wertspeicher, Statussymbol und ein Mittel zur Verschleierung sind“, sagt der Politikwissenschaftler und ethnographische Forscher. „Und genau das macht sie ermittlungstechnisch so schwierig.“ 

Eigentum laufe häufig nicht über die zentralen Tatverdächtigen, sondern über Angehörige, Bekannte, sogenannte Strohmänner und Strohfrauen oder Firmenkonstruktionen. Hinzu kämen Mischfinanzierungen, interne Darlehen, Eigentumswechsel und transnationale Verlagerungen. „Das alles ist nicht per se illegal, macht aber die Zuordnung und den Nachweis der Mittelherkunft vor Gericht sehr aufwendig“, so Jaraba. 

Unternimmt Deutschland genug? 

„Finanzermittlungen sind unglaublich komplex und extrem aufwendig, weil es nach wie vor im Geldwäscheparadies leicht gemacht wird, Geldflüsse zu verschleiern und inkriminiertes Vermögen in den legalen Kreislauf zu spülen“, meint der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, Benjamin Jendro. „Umso unverständlicher ist es, dass sich die Bundespolitik weiterhin gegen den notwendigen Schritt einer vollständigen Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung sperrt.“ 

In so einem Fall müssten die Ermittler nicht mehr in jedem Einzelfall bis ins Letzte nachweisen, woher das Vermögen stammt, sondern die Betroffenen müssten deren legale Herkunft plausibel machen. 

Der Wissenschaftler Jaraba sieht die Erleichterung, zeigt sich aber skeptisch: „Eine Beweislastumkehr ist politisch zwar regelmäßig in der Debatte, juristisch aber schwer umzusetzen, ohne rechtsstaatliche Grundsätze zu verletzen.“ Realistischer sind aus seiner Sicht punktuelle Verschiebungen und klare, eng gefasste Regeln - kombiniert mit starken Finanzermittlungen. „Diese müssen sehr früh und systematisch mitlaufen – nicht erst, wenn das Strafverfahren schon weit ist“, so Jaraba. 

Nötig seien zudem mehr Spezialisierung, personelle Stärke sowie IT-Kompetenz und modere Technik inklusive KI-gestützter Mustererkennung: „Diese Verfahren sind Dokumenten- und Datenfälle. Man braucht Teams, die Firmengeflechte, Zahlungsströme, Grundbuchdaten und digitale Kommunikation sauber zusammenführen können – und die Zeit dafür haben.“ 

Zudem müssten Strafverfolgung, Steuerbehörden, Geldwäscheaufsicht und Kommunen eng zusammenarbeiten. „Viele wirksame Schritte entstehen erst, wenn Informationen zusammengeführt werden – statt parallel nebeneinander zu laufen“, betont der Wissenschaftler. 

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg plant weitere Maßnahmen zur sogenannten Gewinnabschöpfung von illegalem Geld. (Archivbild)Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg plant weitere Maßnahmen zur sogenannten Gewinnabschöpfung von illegalem Geld. (Archivbild)Bernd von Jutrczenka/dpa

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Wie geht es weiter? 

In der Hauptstadt schöpft die Strafverfolgung unter anderem Hoffnung aus einer Entscheidung des BGH: Der hatte nämlich in einem Berliner Fall im Juli 2025 entschieden, dass zur Einziehung von Gegenständen der Kauf nicht vollständig aus illegalen Geldquellen stammen muss. Dies sei auch gerechtfertigt bei einer „legal-illegalen Mischfinanzierung“. 

Und Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg betonte nach der Entscheidung zu den 58 Immobilien: „Diese Entscheidung ändert nichts an meinem Kurs: Straftaten der organisierten Kriminalität werden weiterhin konsequent verfolgt.“ Die CDU-Politikerin plant weitere Maßnahmen zur sogenannten Gewinnabschöpfung von illegalem Geld.

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