„Combat 18“-Prozess endet mit Geldauflage für Angeklagte
25 Prozesstage lang saßen vier mutmaßliche Rechtsextreme auf der Anklagebank. Sie sollen eine verbotene Organisation weiterbetrieben haben.
Der Prozess vor dem Landgericht hatte bereits im Juni 2025 begonnen. (Archivbild)-/dpa
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Das Verfahren gegen vier mutmaßliche Rechtsextreme, die die verbotene Vereinigung „Combat 18“ weiterbetrieben haben sollen, ist vom Gericht gegen Zahlung einer Geldstrafe vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen müssen bis zum Sommer jeweils 500 Euro an ein Kinder- und Jugendhilfswerk zahlen, damit das Verfahren nicht fortgesetzt wird, wie das Landgericht Dortmund mitteilte.
Bei der Entscheidung am 25. Prozesstag sei berücksichtigt worden, dass die Angeklagten im Falle einer Verurteilung ohnehin eine Geldstrafe erwartet hätte, sagte eine Gerichtssprecherin. Da im Prozess noch eine umfangreiche Beweisaufnahme – darunter abgehörte Gespräche am Telefon und in Autos – angestanden hätte, stimmten Staatsanwaltschaft und Angeklagten der Zahlung der Geldauflage zu.
Beweisaufnahme dauerte seit Monaten an
Der Prozess gegen die vier Männer war bereits Ende Juni 2025 gestartet. Die Angeklagten hatten laut Gerichtssprecherin im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Zahlreiche Beweise seien in den vergangenen 25 Prozesstragen vorgetragen worden.
Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung 2020 mit der Begründung verboten, dass sie sich zur NSDAP bekenne und außerdem „rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich“ ausgerichtet sei. Der Name steht für „Kampfgruppe Adolf Hitler“. Die Ziffern 1 und 8 stehen für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets, also A und H.
Was den Angeklagten vorgeworfen wurde
Über das Verbot sollen sich die vier Angeklagten laut Anklage der Bundesanwaltschaft aber hinweggesetzt haben. Demnach sollen bis zu einer Razzia im Frühjahr 2022 mindestens 14 konspirative Treffen stattgefunden haben – das erste bereits kurz nach dem Verbot.
Bei einem wurde laut Bundesanwaltschaft ein sogenannter Leistungsmarsch durchgeführt. Ein anderes diente laut Anklage dazu, neue Mitglieder für die Gruppierung zu gewinnen. Dabei sollen den Anwärtern unter anderem Fragen zum Nationalsozialismus gestellt worden sein.
Einer der Angeklagten soll darüber hinaus im Namen der verbotenen Organisation Rechtsrock-Konzerte veranstaltet sowie Tonträger und Kleidung mit Bezug zu „Combat 18“ produzieren lassen haben.