Bücher in Bibliothek aus Wut angezündet: Bewährungsstrafe
Ein Besucher befasst sich in einem französischen Kulturzentrum am Berliner Kurfürstendamm mit mehreren Büchern - und steckt sie dann in Brand. Ein Zeuge greift geistesgegenwärtig zum Feuerlöscher.
Ein 35-Jähriger, der in der Bibliothek in Berlin mehrere Bücher in Brand gesteckt hatte, ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Foto Illustration) Jens Kalaene/dpa
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Weil ihn Inhalte störten, setzte ein 35-Jähriger in der Bibliothek eines französischen Kulturzentrums am Berliner Kurfürstendamm mehrere Bücher in Flammen. Neun Monate später erhielt der Mann eine Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung. Er habe sich der versuchten schweren Brandstiftung und der Sachbeschädigung schuldig gemacht, urteilte das Amtsgericht Tiergarten.
Der 35-Jährige hatte am 20. September 2025 mehrere Bücher mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet. Zum Glück habe ein anderer Besucher mutig eingegriffen und die drei Brandherde rechtzeitig löschen können, sagte die Vorsitzende Richterin. Nach Angaben einer Mitarbeiterin der Bibliothek seien etwa 200 Bücher durch Flammen oder Löschwasser beschädigt worden. Der Schaden betrage rund 6.500 Euro.
Angeklagter: „Über Sklavenzeit gelesen“
Der Angeklagte hatte gestanden und die Tat bedauert. Er sei damals aus Sachsen-Anhalt nach Berlin gekommen, um Urlaub zu machen. Weil er „gerne liest und Bücher liebt“, sei er in die Bibliothek gegangen. „Ich habe über Sklavenzeit gelesen“, sagte der 35-Jährige, der aus Westafrika stammt. In der Abteilung Geschichte habe er sich mit drei Büchern befasst - „ich fand, dass die Geschichte darin schlecht oder falsch erzählt wurde“. Aufgeregt habe er gedacht: „Ich muss etwas tun.“
Menschen habe er nicht in Gefahr bringen wollen, so der 35-Jährige. Er habe Anwesende noch gebeten, den Raum zu verlassen. Für den entstandenen Schaden werde er aufkommen und „alles Stück für Stück abbezahlen“. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.