Hohe Haftstrafen im Lüneburger Betonplatten-Prozess
Zwei Männer werfen massive Gegenstände von Autobahnbrücken und provozieren Unfälle. Danach sind sie als Retter zur Stelle. Nun müssen sie lange ins Gefängnis.
Einer der beiden Angeklagten (Mitte) im Betonplatten-Prozess. Philipp Schulze/dpa
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Weil sie Betonplatten und Eisenstangen von Autobahnbrücken geworfen haben, müssen zwei Angeklagte jahrelang ins Gefängnis. Das Lüneburger Landgericht verurteilte einen 23 Jahre alten Mann aus Itzehoe in Schleswig-Holstein wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft und einen 32-Jährigen aus Einhausen in Thüringen zu elf Jahren Haft. Auch das Merkmal der Heimtücke sei erfüllt, urteilte das Schwurgericht.
Damit ging die Kammer über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach zehn Jahren Haft für die Angeklagten hinaus. Beide sitzen nach den Würfen von Autobahnbrücken seit Juni vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle wurden nicht aufgehoben. Die Verteidigung kündigte Revision an. Sie setzte sich für geringere Strafen ein, maximal acht Jahre.
Die Männer warfen nach ihrer gemeinsamen Arbeit Steine, eine Betonplatte und einen Baumstamm von Autobahnbrücken in mehreren Bundesländern – teils auch direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge. Hinterher stellte sich das geständige Duo als Retter dar.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, an mehreren Tagen jeweils in den Abendstunden oder in der Nacht massive Gegenstände, etwa Warnbaken-Füße oder eine Betonplatte, von Autobahnbrücken auf die Fahrbahn, zum Teil auch direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge geworfen zu haben.Philipp Schulze/dpa
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Die Verteidiger haben sich für geringere Strafen eingesetzt – maximal acht Jahre.Philipp Schulze/dpa
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