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Berliner Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe im Fall Abdul B.

Warum die Berliner Justiz betont, dass Polizei und Staatsanwaltschaft für die Gefahrenabwehr zuständig sind – und was das im Fall Abdul B. bedeutet.

Von dpa

28.07.2026

Die Berliner Justiz verteidigt ihr Vorgehen in dem Prozess gegen den späteren islamistischen Attentäter. Andreas Rabenstein/dpa

Die Berliner Justiz verteidigt ihr Vorgehen in dem Prozess gegen den späteren islamistischen Attentäter. Andreas Rabenstein/dpa

© Andreas Rabenstein/dpa

Nach Kritik an der Aufhebung der Untersuchungshaft beim späteren islamistischen CSD-Attentäter Abdul B. hat die Berliner Justiz Vorwürfe zurückgewiesen. Betont wurde, für vorbeugende Gefahrenabwehr seien die Sicherheitsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die Strafgerichte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Berliner Ermittlungsrichter hätten in den vergangenen Wochen und Monaten dem LKA die Überwachung von Abdul B. durch Telefonabhören und Observationen bewilligt. 

Zudem betonte die Sprecherin, bei dem Prozess im Mai seien ein Kriminalbeamter des LKA zu Erkenntnissen über den Angeklagten sowie eine Islamwissenschaftlerin als Sachverständige gehört worden. „Natürlich wurde im Rahmen dessen auch die Gefährlichkeit des Angeklagten erörtert.“ Ein Strafgericht könne aber nur über angeklagte Taten urteilen. Deswegen sei der Mann auch verurteilt worden. Die Strafe sei zunächst nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Dies sei nur als Möglichkeit in Aussicht gestellt worden. 

Die Untersuchungshaft sei keine Präventivhaft, hieß es weiter. Wäre der Angeklagte direkt zu einer höheren Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, „hätte das Gericht trotzdem geprüft, ob der Haftbefehl aufzuheben ist“, also die Untersuchungshaft ende. Insbesondere weil die Untersuchungshaft schon sechs Monate gedauert habe.