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Ausschuss weist Beschwerden zurück: AfD darf antreten

Die AfD bleibt bei der Wahl in Berlin-Spandau zugelassen. Zwei Beschwerden dagegen wies der Landeswahlausschuss zurück.

Von dpa

30.07.2026

Landeswahlleiter Stephan Bröchler hält beide Beschwerden für unzulässig. (Archivfoto)  Elisa Schu/dpa

Landeswahlleiter Stephan Bröchler hält beide Beschwerden für unzulässig. (Archivfoto) Elisa Schu/dpa

© Elisa Schu/dpa

Die AfD darf in Berlin-Spandau bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung antreten. Der Landeswahlausschuss wies zwei gleichlautende Beschwerden dagegen bei seiner jüngsten Sitzung zurück, wie das Landeswahlamt mitteilte. 

Die Beschwerden gegen die Zulassung der AfD hatten die Wählergemeinschaft „Das antifaschistische Bündnis Spandau“ sowie die Partei „Die Partei“ eingelegt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler erläuterte. „Sie haben argumentiert, dass es sich bei der AfD um eine faschistische Partei handle, ein Verbotsverfahren daher möglich und nötig sei und sie deshalb nicht an der Wahl teilnehmen dürfe.“ 

Beschwerden gegen Zulassung zurückgewiesen

Der Ausschuss wies die Beschwerden aus formalen Gründen zurück. „Beschwerdeführende haben das Recht, gegen die Zurückweisung des eigenen Wahlvorschlags Beschwerde einzureichen, nicht jedoch gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags, dessen Vertrauenspersonen sie nicht sind, was in den vorliegenden Beschwerden der Fall war“, lautete die Begründung. 

„Der Landeswahlausschuss ist kein Ersatz für das Bundesverfassungsgericht und ist auch kein Parteien-TÜV, der die Inhalte von Parteien überprüft“, sagte Bröchler. Weitere Beschwerden lagen nicht vor. Bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September dürfen damit 17 Parteien antreten.

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