500 Millionen Euro Mehrkosten für neue Besoldung erwartet
Schleswig-Holstein plant eine Anpassung der Beamtengehälter: Für 2027 werden Mehrkosten von rund 500 Millionen Euro erwartet. Was hinter dem geplanten Gesetz steht.
Finanzministerin Silke Schneider rechnet mit 500 Millionen Euro Mehrkosten durch ein Urteil zur Beamtenbesoldung. (Archivbild)Daniel Bockwoldt/dpa
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Finanzministerin Silke Schneider rechnet durch die geplante verfassungskonforme Besoldung der Beamtinnen und Beamten mit jährlichen Mehrkosten in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe. „Für die Eckwerte 2027 werden vorsorglich Kosten von etwa 505 Millionen Euro berücksichtigt“, sagte die Grünen-Politikerin nach einer Sitzung des Finanzausschusses. Davon seien 224 Millionen Euro noch nicht finanziert. „Das ist die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“
Die Landesregierung will die Gehälter der Beamtinnen und Beamten per Gesetz anpassen. Einen entsprechenden Entwurf will sie noch vor der Sommerpause in den Landtag einbringen. Dieser soll Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Für das vergangene Jahr und für 2026 rechnet das Ministerium mit einer Haushaltsbelastung von rund 460 Millionen Euro. „Den Großteil des Mehrbedarfs können wir dank der getroffenen Vorsorgen und Rücklagen (rund 385 Millionen Euro) decken“, sagte Schneider. „Für die verbleibenden rund 75 Millionen Euro werden wir einen Nachtragshaushalt einbringen.“
Anpassungen
Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz gewährten Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Mitte November entschieden, dass die Besoldung vieler Beamtinnen und Beamter in Berlin gegen die Verfassung verstieß. Die Regelungen im Besoldungsrecht des Landes waren von 2008 bis 2020 größtenteils nicht grundgesetzkonform. Betroffen waren Gruppen der Besoldungsordnung A, zu denen unter anderem Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute gehören.
Steigerungen
Schleswig-Holstein will die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie C1, C4, W2 und W3 um rund 3,2 Prozent anheben. Vorgesehen ist ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro. In den übrigen Besoldungsgruppen ab A16 erfolge aufgrund höherer Anpassungsbedarfe eine darüber hinausgehende Erhöhung bis hin zu knapp 5 Prozent. Für 2026 ist eine einheitliche lineare Erhöhung von bis zu rund 4 Prozent vorgesehen. Zudem wird der sogenannte Familienergänzungszuschlag in einer Spanne von 15 bis 25 Prozent angepasst. Eine weitere Besoldungsanpassung soll für 2027 folgen.
Der dbb-Landesvorsitzende Kai Tellkamp erklärte, „wer möchte, dass der öffentliche Dienst gut funktioniert, kann nicht gleichzeitig für die Fortsetzung einer verfassungswidrigen Besoldung sein“. Das Problem seien nicht die Besoldungsansprüche, sondern die jahrelange Praxis der
Politik, diese durch ungerechtfertigte Sparbeschlüsse auszuhebeln.