Wüst für Bund-Länder-Gruppe zur AfD-Prüfung – CSU skeptisch
Hendrik Wüst fordert eine Arbeitsgruppe, um den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD zu prüfen. Das müsse nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, betont er.
Hendrik Wüst war am Montag bei einem Wahlkampftermin am Brandenburger Tor in Berlin. (Archivbild)Fabian Sommer/dpa
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NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und möglichen Folgen. Diese Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
„Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen“, sagte Wüst. Er erklärte: „Es muss nun eine Struktur geben, in der diese Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden.“
Der Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt hat weit über das Bundesland hinaus heftige Reaktionen ausgelöst. (Archivbild)Boris Roessler/dpa
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Aus Sicht des NRW-Regierungschefs sollten in der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutz, aber auch Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern beteiligt sein. „Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so der CDU-Politiker.
Söder reagiert skeptisch und warnt vor Märtyrerstatus für AfD
CSU-Chef Markus Söder reagierte skeptisch auf den Vorstoß: „Bei allem grundsätzlichen Verständnis, dass es einem lieber wäre, diese AfD wäre nicht da, ist die Realität, dass es verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar ist“, sagte er nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Neben einem jahrelangen Verfahren bestehe die Gefahr, dass die AfD einen neuen Märtyrerstatus erhalte. Die AfD müsse inhaltlich gestellt werden.
Die CSU werde sich Gesprächen in einer Bund-Länder-Gruppe zwar nicht grundsätzlich verschließen, „aber das ist ja nichts anderes als ein Ausdruck auch von Unsicherheit“, betonte Söder. „Man muss in einer Demokratie mit demokratischen Mitteln arbeiten und der demokratische Weg heißt, sich auf die nächsten Wahlen anders vorzubereiten als in Sachsen-Anhalt, klarere Argumente zu finden.“ Die CSU glaube nicht, dass ein Verbotsverfahren funktioniere.
„Hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt“
Am Montagabend hatte Wüst laut Berichten von „Politico“ und „Welt“ die Idee einer Arbeitsgruppe bei einer Talk-Veranstaltung mit der Ökonomin Maja Göpel in Berlin ins Spiel gebracht. „Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt: dass ich dafür bin diese Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Arbeit dann leistet“, wurde Wüst dort zitiert.
Auch bei der Digitalmesse „Digital X“ der Deutschen Telekom ging Wüst am Dienstagvormittag auf der Bühne auf die AfD und die Folgen der Sachsen-Anhalt-Wahl ein. Er warnte vor der Vorstellung, die AfD könne sich entzaubern. Vielmehr säße eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt an wichtigen Schalthebeln: „Jede Woche werden in Landeskabinetten in Deutschland die Führung von Polizei, die Führung von Gerichten eingesetzt. Der Kern des Gewaltmonopols dieses Staates liegt in den Ländern.“
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände – darunter Sachsen-Anhalt – werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.
Unterschiedliche Ansichten in der Union
Einen solchen Vorstoß aus den Reihen der CDU gab es schon länger nicht mehr. Im Bundestag hatte der damalige CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz 2024 vorgeschlagen, der Bundestag sollte beim Bundesverfassungsgericht beantragen, die AfD für verfassungswidrig zu erklären. Über den Antrag, der vermutlich nicht die notwendige Mehrheit erreicht hätte, wurde bedingt durch die vorgezogene Neuwahl am Ende nicht final abgestimmt im Bundestag. Offen für die Prüfung eines Verbotsverfahrens hatte sich in der Vergangenheit auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident, Daniel Günther (CDU), gezeigt. Besonders viel Skepsis war dagegen zuletzt aus den Reihen der CSU zu vernehmen, unter anderem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
Wer den Verbotsantrag stellen darf
Die von der Innenministerkonferenz im Juni 2025 eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AfD hat nicht die Prüfung eines Verbotsverfahrens zum Ziel. Vielmehr geht es um Sicherheitsüberprüfungen, Folgen für den öffentlichen Dienst und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern. Grundsätzlich haben die Innenminister verabredet, die finale Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abzuwarten. Im Eilverfahren hatte das Gericht diese Einstufung nicht bestätigt; weshalb die AfD aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall bearbeitet wird.