Windpläne gehen in die abschließende Anhörung
Schleswig-Holstein hat nach zwei Beteiligungsverfahren den Landesentwicklungsplan Windenergie weitgehend fertig. Für eine Konkretisierung soll sich die Öffentlichkeit noch einmal einbringen.
Ein offener Punkt muss laut Magdalena Finke noch eine Anhörung durchlaufen. (Archivbild)Markus Scholz/dpa
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Wo und in welcher Form Schleswig-Holstein Windenergiegebiete ausweisen darf, soll in dem Landesentwicklungsplan Windenergie beschlossen werden. Ein dritter Entwurf der Teilfortschreibung dieser Windpläne ist nun von der schwarz-grünen Landesregierung beschlossen worden, wie das Innenministerium in Kiel mitteilte.
„Der Landesentwicklungsplan Windenergie ist weitgehend fertig“, sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). Auch nach dem zweiten Beteiligungsverfahren wurden Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche berücksichtigt. Diese Änderungen seien allerdings nicht so umfangreich, als dass ein weiteres Beteiligungsverfahren nötig sei.
„Ein offener Punkt muss allerdings noch eine abschließende Anhörung durchlaufen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein“, erklärte Finke. „Wir wollen einerseits herkömmliche Gewerbegebiete schützen, die Kombination von Windenergie, Biogas und Solarenergie aber andererseits ausdrücklich möglich machen.“ Die dafür notwendigen Konkretisierungen seien in ein neues Regelwerk geflossen.
Landesentwicklungsplan kann 2026 beschlossen werden
Die Öffentlichkeit kann ab dem 28. November zu diesem Punkt Stellung nehmen. Das Ministerium gibt an, dass das Beteiligungsverfahren bis zum 5. Januar 2026 läuft. Finke zeigt sich zuversichtlich, den Plan in der ersten Jahreshälfte 2026 beschließen zu können.
Der Landesentwicklungsplan Windenergie legt laut Ministerium noch keine Vorranggebiete fest. Diese Aufgabe übernehmen die Regionalpläne Windenergie, die parallel und unabhängig erarbeitet werden.
Dabei ist das Ziel der Landesregierung weiterhin künftig auf drei statt bislang zwei Prozent der Landesfläche das Aufstellen von Windrädern zu ermöglichen. Vorranggebiete müssen weiterhin 400 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben. Zu Dörfern und Städten bleibt der Mindestabstand bei 800 beziehungsweise 1.000 Metern.