Politik Inland

Minister räumt Irritation über Israel-Bekenntnis ein

Brandenburgs Innenminister Wilke informiert über ein notwendiges Israel-Bekenntnis bei Einbürgerung. Später wird klar, es geht um ein Info-Schreiben und Nachfrage bei Zweifeln. Wilke äußert sich.

Von dpa

10.09.2025

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) äußert sich zum Israel-Bekenntnis bei der Einbürgerung. (Archivbild)Hannes P Albert/dpa

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) äußert sich zum Israel-Bekenntnis bei der Einbürgerung. (Archivbild)Hannes P Albert/dpa

© Hannes P Albert/dpa

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) hat Irritationen über die Einführung eines Bekenntnisses zu Israel bei Einbürgerungen eingeräumt. Wilke bat im Innenausschuss um Verständnis, dass er zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Neuregelung im Juli davon ausgegangen sei, dass es um eine notwendige Bedingung gehe. „Ich habe das für etwas Relevantes gehalten“, sagte Wilke. „Mit dem heutigen Wissen hätte ich das da ja auch nochmal deutlich klarer und deutlicher formuliert.“

Der Minister sagte im Juli im Landtag, dass neben dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung seit Anfang Juni dieses Jahres auch die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israels Bedingung für die Einbürgerung sei. Das sei in Absprache mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erfolgt. Der Koalitionspartner BSW kritisierte die Regelung wegen des Vorgehens Israels in Gaza und fühlte sich übergangen. BSW-Landeschefin Friederike Benda forderte Klärung im Koalitionsausschuss.

Infoschreiben und Nachfrage - keine Verpflichtung

In einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion wurde vor wenigen Tagen deutlich, dass den zuständigen Behörden nach Abstimmung mit der Staatskanzlei im Juni ein Informationsschreiben zuging. Darin wurde darauf hingewiesen, dass das erforderliche Bekenntnis, das sich auf die besondere historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens bezieht, auch die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel umfasst.

Zur Klärung von Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit einer abgegebenen Erklärung zur Verfassungstreue „haben die Staatsangehörigkeitsbehörden die Antragstellenden im Einbürgerungsverfahren gegebenenfalls zu befragen“. „Dabei kann den Antragstellenden auch die Frage zu stellen sein: Erkennen Sie Israel als eigenständigen Staat an?“ Die Zweifel müssten geklärt werden. CDU-Fraktionschef Jan Redmann hielt Wilke in der „Märkischen Allgemeinen“ vor, er habe dem Landtag eine irreführende Information erteilt.

Minister räumt möglichen Fehler ein

„Ich habe verstanden, dass meine Formulierung suggeriert hat, dass wir hier eine Regelung analog zu Sachsen-Anhalt installiert hätten - das ist nicht der Fall“, sagte Wilke. „Wenn ich das suggeriert habe, dann ist das von mir (…) falsch gewesen.“ Wer in Sachsen-Anhalt eingebürgert werden will, muss sich schriftlich zum Existenzrecht Israels bekennen.

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