Politik Inland

Laumann lobt Rentenpaket und Kapitalrente

Arbeitgeber und Beschäftigte sollen künftig je zwei Prozent des Bruttoeinkommens in die Kapitalrente einzahlen. Was NRW-Minister Laumann an den Reformplänen besonders wichtig ist.

Von dpa

23.06.2026

NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann begrüßt die Vorschläge der Rentenkommission. (Archivbild)Rolf Vennenbernd/dpa

NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann begrüßt die Vorschläge der Rentenkommission. (Archivbild)Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht in den Reformvorschlägen der Rentenkommission ein „beachtenswertes Gesamtpaket“ mit vielen guten Empfehlungen. Er begrüße es sehr, dass die Bundesregierung signalisiert habe, das Paket vollständig umzusetzen, erklärte Laumann. „Deutschland braucht Reformen, um das Vertrauen der Menschen zu behalten.“ 

Besonders hob der NRW-Minister die gesetzlich verpflichtende Kapitalrente hervor. „Ich habe immer gesagt: Wir brauchen neben der gesetzlichen Rente auch private und betriebliche Zusatzversorgungssysteme und eine stärkere Beteiligung der Betriebe an der Altersvorsorge“, so Laumann. Es sei richtig und wichtig, dass diese Art der Altersvorsorge institutionalisiert und je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden solle. 

Bei der neuen Kapitalrente sollen Arbeitgeber und Beschäftigte zusätzlich zum normalen Rentenbeitrag nach einer 2028 beginnenden Übergangsphase zwei Prozent des Bruttoeinkommens zahlen. 

Menschen mit belastenden Jobs im Blick behalten

Zugleich mahnte Laumann, dass die Menschen, die viele Jahre sehr belastende Tätigkeiten ausgeübt hätten, im Blick blieben. Die geplante Härtefallregel müsse deshalb so ausgestaltet werden, dass sie Menschen in besonders anstrengenden Berufen einen fairen Zugang zur Rente ermögliche. 

Laut Vorschlag der Kommission soll der frühe Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“) wegfallen. Es sollen aber ein Vertrauensschutz und Übergangsfristen gelten. Wer laut Gesundheitsprüfung nicht mehr im Job arbeiten kann, soll einen „vereinfachten Zugang zu einer Rente“ bekommen.

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