Politik Inland

IS-Unterstützer zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt

Ein Mann überweist tausende Euro nach Syrien, um dem IS zu helfen. Nun wurde er vom Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt.

Von dpa

21.05.2025

Der Mann hat nach Ansicht des Gerichts den Islamischen Staat finanziell unterstützt. (Symbolbild)Arne Dedert/dpa

Der Mann hat nach Ansicht des Gerichts den Islamischen Staat finanziell unterstützt. (Symbolbild)Arne Dedert/dpa

© Arne Dedert/dpa

Unter anderem wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein 28-Jähriger vom Frankfurter Oberlandesgericht zu einer Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mit Geldzahlungen in Höhe von insgesamt 4.189,50 Euro unterstützte. 

Bereits als Jugendlicher wurde der 28-Jährige straffällig und zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Während dieser Haft habe der zuvor westlich geprägte Deard M. Interesse am Islam entwickelt. Spätestens seit dem Frühjahr 2020 sei er der radikalen Ideologie des IS gefolgt und habe diese öffentlich im Internet vertreten. 

12 Überweisungen an Spendennetzwerk

In Telegram-Kanälen kam er in Kontakt mit Spendenaufrufen für IS-zugehörige Kinder und Frauen in Internierungslagern in Syrien. Von Mai 2020 bis August 2021 habe er dann in 12 Fällen insgesamt mehr als 4.000 Euro überwiesen. Das Geld gelangte demnach über ein IS-Spendennetzwerk in der Türkei nach Syrien. Zudem habe er mit den Überweisungen auch gegen ein Bereitstellungsverbot der EU im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verstoßen. Das Gericht verurteilte ihn deshalb nun zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten.

Dass die Taten nahezu vier Jahre zurückliegen und M. diese gestanden hatte, habe sich laut Gericht strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt. Strafverschärfend seien hingegen seine Vorstrafen gewesen und dass er sämtliche Überweisungen während der laufenden Bewährung getätigt habe. 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, sein Verteidiger und die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

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