Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt. Außerdem urteilte es, dass Le Pen für 15 Monate das passive Wahlrecht verliert, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt. Mit diesem Urteil in einem Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung wäre es für Le Pen nur schwer möglich, bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich im kommenden Frühjahr zu kandidieren.
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