Was ist ein UAS?
Alles UFO oder was? Was sich hinter der Bezeichnung UAS verbirgt und was man über deren Registrierung wissen muss.
Rund zehn Kilogramm schwer ist das neue fliegende Auge der Frankfurter Feuerwehr mit den anmontierten Zusatzgeräten wie Spezialkamera, Scheinwerfer und Lautsprecher. (Foto Produktion) Helmut Fricke/dpa
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Umgangssprachlich ist von Drohnen die Rede, im Amtsdeutsch und in der Fachsprache dagegen oft von UAS. Die Abkürzung steht laut Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ (englisch: unmanned aircraft system).
Jeder Drohnenpilot muss laut LBA sein UAS registrieren lassen, wenn es eine Startmasse ab 250 Gramm hat oder einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten wie beispielsweise eine Kamera besitzt. Für den Betrieb im Inneren von Gebäuden gelten diese Anforderungen nicht.