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Vermieter rassistisch beleidigt - und die Wohnung verloren

Den eigenen Vermieter zu beschimpfen, ist wohl nie eine gute Idee - erst recht nicht, ihn rassistisch zu beleidigen. Das Amtsgericht Hannover macht klar: Das kann ernste Folgen haben.

Von dpa

11.09.2025

Das Amtsgericht Hannover entscheidet: Wer seinen Vermieter rassistisch beschimpft, kann seine Wohnung verlieren. (Symbolbild)Peter Steffen/dpa

Das Amtsgericht Hannover entscheidet: Wer seinen Vermieter rassistisch beschimpft, kann seine Wohnung verlieren. (Symbolbild)Peter Steffen/dpa

© Peter Steffen/dpa

Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover mit dem Verlust seiner Wohnung rechnen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem Vermieter nicht mehr zuzumuten sei, das Mietverhältnis fortzusetzen, teilte das Gericht zu einem Urteil vom 10. September mit. Das sei hier der Fall - denn eine Mieterin habe den Kläger - ihren Vermieter - in „rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt“. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats angefochten werden.

Im vorliegenden Fall geht es um den Eigentümer eines Wohnhauses in Hannover-Badenstedt, das die Frau gemietet hatte, wie das Gericht mitteilte. Im Dezember 2024 kündigte der Vermieter ihr und forderte sie auf, das Haus zu räumen. Der Mann gab an, er habe die Mieterin an ihrer Wohnanschrift angetroffen, sie habe ihn rassistisch beleidigt. 

Mieterin weist Vorwürfe zurück

Die Frau wies die Vorwürfe zurück und behauptete laut Gericht, es habe kein Treffen gegeben, weil sie zu dem Zeitpunkt bei ihrer Tochter und einer Nachbarin gewesen sei. Außerdem habe der Vermieter sie schon zuvor eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Sie räumte die Wohnung nicht in der vom Vermieter gesetzten Frist. Daher verklagte der Mann die Mieterin.

Das Gericht verurteilte die Frau dazu, das Haus zu räumen. Die Kündigung sei wirksam und habe das Mietverhältnis beendet. Das Gericht äußerte sich überzeugt davon, dass es tatsächlich zu den Beleidigungen gekommen war - zwei Zeugen bestätigten den Vorfall demnach. Eine von der Mieterin benannte Zeugin dagegen widersprach der Frau.

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