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Tödliches Autorennen: Angeklagte greifen Urteil an

Mit Tempo 200 auf der A555: Zwei junge Männer sind laut Kölner Landgericht schuld am Tod zweier Frauen. Jetzt wollen sie das Urteil kippen.

Von dpa

28.04.2026

Nach Raser-Urteil: Die Angeklagten gehen in Revision. (Archivbild)Rolf Vennenbernd/dpa

Nach Raser-Urteil: Die Angeklagten gehen in Revision. (Archivbild)Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Ein Urteil des Landgerichts Köln nach einem tödlichen illegalen Autorennen wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Beide Angeklagte seien gegen das Urteil in die Revision gegangen, sagte Gerichtssprecher Hans Logemann auf Anfrage und bestätigte damit Medienberichte. Zwei junge Männer waren in der vergangenen Woche zu fünf und viereinhalb Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Die Strafen gingen über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.

Richter: Kein Unfall, sondern ein Verbrechen

Dies sei kein tragischer Unfall gewesen, sondern es seien zwei Menschen einem Verbrechen zum Opfer gefallen, hatte der Vorsitzende Richter den beiden Angeklagten ins Gewissen geredet. Es sei an jenem Abend darum gegangen, wer der Schnellste sei.

Die beiden heute 22-Jährigen waren im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der Autobahn 555 zwischen Köln und Bonn mit Geschwindigkeiten von 200 Kilometern pro Stunde unterwegs. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte dabei einen Kleinwagen, in dem eine Mutter und ihre erwachsene Tochter saßen. Das Auto explodierte, beide Frauen starben. Die Tochter war 23 Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Angeklagten Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Der Verteidiger des einen Angeklagten hatte nach Gerichtsangaben auf Freispruch und sonst auf eine Bewährungsstrafe plädiert, der Verteidiger des anderen ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe.

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