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„Salatblatt-Sturz“: Gericht weist Klage auf 10.000 Euro ab

Eine Frau rutscht in der Gemüseabteilung eines Supermarkts aus und verletzt sich. Wer trägt dafür für die Verantwortung - und was folgt daraus?

Von dpa

29.09.2025

Die Klage auf Schmerzensgeld wurde in Frankenthal abgewiesen. Es ist aber Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken möglich. (Archivbild)Uwe Anspach/dpa

Die Klage auf Schmerzensgeld wurde in Frankenthal abgewiesen. Es ist aber Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken möglich. (Archivbild)Uwe Anspach/dpa

© Uwe Anspach/dpa

Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro hat eine Frau in Rheinland-Pfalz nach einem Sturz von einer Supermarkt-Betreiberin gefordert. Wie das Landgericht Frankenthal mitteilte, war die Frau in einem Supermarkt in Neustadt/Weinstraße gestürzt und hatte ausgesagt, in der Obst- und Gemüseabteilung auf einem Salatblatt ausgerutscht zu sein. Dabei habe sie sich einen Brustwirbel gebrochen.

Die Supermarkt-Betreiberin sagte aus, der Fußboden werde jeden Morgen maschinell gereinigt, die Sauberkeit alle 30 Minuten kontrolliert und dabei Verunreinigungen entfernt.

Die Kammer habe die Schmerzensgeldklage abgewiesen, teilte das Gericht mit. „Sie sah die Reinigungsintervalle der Supermarkt-Betreiberin als ausreichend an.“ Durch das „sorglose Verhalten anderer Kunden“ könnten Gefahrenquellen entstehen, die auch bei großer Sorgfalt nicht vollständig verhindert werden könnten, hieß es. Das müsse hingenommen werden, eine engmaschigere Kontrolle sei der Betreiberin wirtschaftlich nicht zumutbar.

Das Urteil vom 16. September ist bislang nicht rechtskräftig (Az. 1 O 21/24).

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