Prozess um ermordeten Arzt wird teilweise neu aufgerollt
Der Fall gegen die frühere Lebensgefährtin des Opfers muss erneut verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof sieht noch Klärungsbedarf.
Am Landgericht Trier wird der Fall der mitangeklagten früheren Lebensgefährtin des Opfers neu verhandelt. (Archivbild)Harald Tittel/dpa
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Nach dem Urteil im Prozess um einen ermordeten Arzt in der Eifel wird der Prozess gegen die mitangeklagte frühere Lebensgefährtin des Opfers neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Trier zurück, wie ein BGH-Sprecher mitteilte. Zuvor hatte der „Trierische Volksfreund“ darüber berichtet.
Die Urteilsgründe liegen den Angaben zufolge derzeit noch nicht vor. Auch die Entscheidung über die Revisionen der Angeklagten stehe noch aus, erklärte der Sprecher weiter.
Der Mord an dem Arzt und der Prozess hatten für großes Aufsehen gesorgt. Zwei der drei Angeklagten waren im August 2024 wegen heimtückischen Mordes zu hohen Jugend-Haftstrafen verurteilt worden. Ein 18-Jähriger muss demnach neun Jahre ins Gefängnis, ein 17-Jähriger sechs Jahre.
Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung
Die mitangeklagte frühere Lebensgefährtin des Opfers erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten - wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung. Die Frau ist die Mutter des 18-Jährigen, der 17-Jährige ist dessen Halbbruder. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau eine Verurteilung wegen Totschlags und siebeneinhalb Jahren Haft gefordert und ebenso wie zwei weitere Prozessparteien Revision eingelegt.
Der Arzt war Ende 2022 im Wohnhaus in Gerolstein (Kreis Vulkaneifel) getötet worden. Motiv soll gewesen sein, dass der 53-Jährige seit längerem übermäßig Alkohol getrunken habe - und es dann zu verbalen und körperlichen Übergriffen gekommen sei.