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Krieg und Winter: Was tun bei steigenden Gaspreisen?

Wie können Sie sich gegen höhere Heizkosten in der kommenden Heizperiode wappnen? Was die Verbraucherzentrale NRW zu Preisgarantien, Boni und Vergleichsportalen rät.

Von dpa

14.09.2026

Heizperiode im Anmarsch, Großhandelspreise gestiegen: Wer Gas hat, sollte den aktuellen Tarif prüfen und rechtzeitig nach Alternativen schauen.picture alliance/dpa/dpa-tmn

Heizperiode im Anmarsch, Großhandelspreise gestiegen: Wer Gas hat, sollte den aktuellen Tarif prüfen und rechtzeitig nach Alternativen schauen.picture alliance/dpa/dpa-tmn

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Krieg in der Ukraine, Konflikt zwischen USA und Iran, Huthis am Roten Meer - und der Winter naht auch. Wer da an seine Gasheizung, die kommende Heizperiode und den Brennstoffpreis denkt, sollte diese vier Schritte der Verbraucherzentrale NRW durchgehen. Denn die Großhandelspreise für Gas sind in diesem Jahr deutlich gestiegen - was sich bereits in Neukundentarifen niederschlägt. Ein Überblick.

Schritt 1: Den aktuellen Gasvertrag prüfen

Wie lange läuft er noch? Was zahlen Sie gerade und gibt es eine Preisgarantie? Das sind die drei ersten wichtigen Fragen. Wer die Antworten kennt, kann nach vorne schauen. 

Wer in der Grundversorgung ist, kann jederzeit mit Zweiwochenfrist kündigen und zu einem anderen Anbieter oder Tarif wechseln. Steht im Bestandstarif bald die nächste Kündigungsfrist an, können Sie schon jetzt nach einem günstigen Anschlusstarif suchen. 

Auch bei noch länger laufenden Tarifen kann man jetzt schon was machen: Ist der Gaspreis verhältnismäßig hoch oder gibt es keine Preisgarantie für die kommende Heizperiode, kann man nach einem Folgevertrag schauen, so die Verbraucherzentrale NRW. Das kann man entweder beim eigenen Anbieter tun, oder man schaut bei der Konkurrenz. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie in Schritt 2.

Schritt 2: Werfen Sie mal einen genauen Blick auf die Preisgarantie

Preisgarantie heißt je nach Tarif vielleicht etwas ganz anderes. Meistens umfasst sie nur bestimmte Preisbestandteile, in der Regel nämlich nur den reinen Gaspreis. Steigende Netzentgelte, Abgaben, Steuern und Umlagen können durchaus den Arbeitspreis erhöhen. 

Wichtig ist auch die Dauer der Garantie: Damit Sie in Ruhe durch den Winter kommen, sollte sie mindestens die kommende Heizperiode abdecken. Besser noch die gesamte Vertragslaufzeit.

Schritt 3: Ist der Bonus wirklich ein Bonus?

Kommen Sie zu uns und dafür kassieren Sie einen dicken Bonus. So lautet das Versprechen etlicher Anbieter für wechselwillige Kunden. Wenn man den Bonus dann verrechnet, ist der Tarif in vielen Fällen im Anschluss allerdings nicht wirklich günstig - oder zumindest nicht günstiger. Manchmal ist er sogar teurer. Wer da nicht eine böse Überraschung erleben will, rechnet das besser früh durch oder stellt sich gleich einen Tarifwechsel-Erinnerer für den nächsten Anschlusstarif. 

Der nächste Kniff beim Bonus ist der Auszahlungszeitraum. Manch eine Prämie wird etwa erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung ausgezahlt. Die Verbraucherschützer raten daher eher zu Tarifen mit Sofortbonus oder solchen, die monatlich den Abschlag senken. Und wer über ein Vergleichportal sucht, kann in der Übersicht das Einberechnen der Boni in den Gesamtpreis abstellen. Apropos Vergleichsportale.

Schritt 4: Vergleichsportale richtig nutzen

Um möglichst viele, aber auch möglichst relevante, Tarife zu sehen, lautet der Rat: Spielen Sie mit den Voreinstellungen. Was wollen Sie eigentlich sehen - und was nicht? 

  • Wer etwa die direkte Wechselmöglichkeit ausstellt, sieht mehr Angebote.
  • Wer die voreingestellten Empfehlungen ausschaltet, sieht ebenfalls mehr. 
  • Das angezeigte Ergebnis sollte für bessere Vergleichbarkeit nach dem Gesamtpreis sortiert werden.
  • Eventuelle Boni (siehe Schritt 3) sollten nicht in die Preisübersicht einberechnet werden, damit man den wahren Preis sieht. 

Zum Schluss: Suchen Sie mal im Netz nach dem Namen des vielleicht bald neuen Gasanbieters und nach Erfahrungen anderer Kunden. Denn allein auf die Bewertungen oder Platzierungen im Vergleichsportal, so die Verbraucherschützer, verlässt man sich besser nicht.

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