Krank: Was, wenn plötzlich der Medizinische Dienst anruft?
Die Krankenkasse kündigt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst an? Das kann Krankengeld und sogar den Job kosten. Was Arbeitnehmer wissen sollten.
Der Medizinische Dienst (MD) wird oft bei langen Erkrankungen, häufigen Krankschreibungen und bei psychischen Diagnosen aktiv.picture alliance/dpa
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Wer im Job häufiger oder länger krank ist, wird oft von einem Schreiben der Krankenkasse überrascht: Plötzlich steht eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) im Raum. Nicht immer kommt es zum persönlichen Kontakt, doch Betroffene sollten sich auf mögliche Fragen vorbereiten.
Wann wird der Medizinische Dienst eingeschaltet?
Manchmal steckt der Arbeitgeber dahinter, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski vom Deutschen Anwaltverein. Hat der Chef Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann er die Krankenkasse bitten, den MD einzuschalten. Das Ziel einer solchen Anfrage: Im besten Fall will der Chef nur, dass der Mitarbeiter wieder zur Arbeit erscheint.
„Oft steckt aber ein bereits gestörtes Vertrauensverhältnis dahinter, und der Arbeitgeber sucht nach einem Grund für disziplinarische Maßnahmen“, sagt Markowski. Diesen Grund könnte der MD liefern - falls er feststellt, dass keine Arbeitsunfähigkeit besteht.
Ob der Arbeitgeber tatsächlich die Kontrolle angestoßen hat, lässt sich durch Akteneinsicht bei der Krankenkasse klären, so Markowski. Doch diese Information hilft wenig: Die Krankenkasse beauftragt den MD nur, wenn sie zusätzlich auch selbst Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat.
Häufiger werden Krankenkassen von sich aus aktiv, sagt Yvonne Vollmer, Abteilungsleiterin Gesundheit und Patientenschutz der Verbraucherzentrale Hamburg. Das passiert bei langen Erkrankungen oder häufigen kurzen Krankschreibungen und bei psychischen Diagnosen. Für die Krankenkassen geht es dabei auch darum, ob sie Krankengeld zahlen müssen. Was nicht der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist oder so krank, dass er erwerbsunfähig wird.
Wie arbeitet der Medizinische Dienst?
Eine persönliche Untersuchung bleibt die Ausnahme. „Meist erstellt der MD Gutachten nach Aktenlage“, sagt Vollmer. In anderen Fällen beschränkt sich der Kontakt auf ein Telefoninterview. Nur wenn Akten und Anruf nicht ausreichen, lädt der MD zu einer persönlichen Begutachtung ein.
Welche Folgen hat das Gutachten?
In den meisten Fällen bleibt alles beim Alten, wie Zahlen des Medizinischen Dienstes zeigen: 2024 sprach der MD rund 328.000 Empfehlungen zur Arbeitsunfähigkeit aus. In 77 Prozent der Fälle lautete das Ergebnis: „weiterhin arbeitsunfähig“. Dann laufe die Lohnfortzahlung oder das Krankengeld einfach weiter, so Vollmer.
In 5,7 Prozent der Fälle stellte der MD eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit fest. Dann fordert die Krankenkasse den Betroffenen meist auf, einen Reha-Antrag zu stellen. Dort klärt sich, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt - was direkt in die Rente führt. „Für viele Menschen ist die Frühverrentung finanziell problematisch, deshalb sollte man sich beraten lassen“, rät Vollmer.
Für arbeitsfähig erklärte der MD Betroffene nur in 6,3 Prozent der Fälle. Die Folge: „Dann endet die Lohnfortzahlung oder das Krankengeld, und der Arbeitnehmer muss wieder arbeiten“, sagt Vollmer.
Gravierender können die Folgen sein, wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher gestört war, ergänzt Markowski. Stellt der MD keine Arbeitsunfähigkeit fest, nähmen manche Arbeitgeber das als Anlass, Mitarbeitende unter Druck zu setzen: Fühlt sich etwa ein Arbeitnehmer trotz des Gutachtens nicht in der Lage, die Arbeit wieder aufzunehmen, könnte ein Arbeitgeber das als Arbeitsverweigerung werten, warnt der Rechtsanwalt. „Das wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung“, so Markowski.
Im schlimmsten Fall könnte ein Arbeitgeber sogar unterstellen, dass die Krankheit nur vorgetäuscht war. „Einige schicken dann eine Abmahnung, andere fordern Geld zurück, manche schicken gleich die fristlose Kündigung.“
Welche Möglichkeiten habe ich - und wie schnell muss ich handeln?
Gegen das Gutachten selbst können Betroffene nicht vorgehen, wohl aber gegen den Bescheid der Krankenkasse. Doch ein Widerspruch oder eine Klage dauern. „Wer weiter krank ist, sollte sich lückenlos krankschreiben lassen und bei einem Zahlungsstopp Arbeitslosengeld I bei der Arbeitsagentur beantragen“, rät Vollmer. Sie empfiehlt außerdem, dass der behandelnde Arzt Einspruch direkt beim MD einlegt: „Das wirkt oft, da dem MD bei der Erstbegutachtung häufig nicht alle Informationen vorliegen.“
Nutzt der Arbeitgeber das Gutachten für eine fristlose Kündigung, rät Markowski zur Kündigungsschutzklage - auch wenn der Streit mit Krankenkasse und MD noch läuft. „Für die Klage gilt eine Frist von drei Wochen. Wer sie verpasst, akzeptiert die Kündigung.“
Selbst wenn sich am Gutachten nichts ändern sollte, sei die Klage sinnvoll, so der Anwalt: Wer schon ahnt, dass er seinen Job verlieren wird, kann so auf eine gesichtswahrende Lösung hinarbeiten. Ziele sind eine fristgerechte statt einer fristlosen Kündigung, Lohnfortzahlung bis zum Ausscheiden und ein gutes Zeugnis. „Viele Arbeitgeber sind dazu bereit, wenn das für sie einen klaren Schlussstrich bedeutet“, sagt Markowski.
Wie komme ich gar nicht erst mit dem MD in Kontakt?
Wenn ein Arbeitgeber die Krankenkasse bittet, den MD einzuschalten, sei das Vertrauensverhältnis meist schon gestört, sagt Markowski. So weit sollte es nicht kommen. Sein Rat: „Wird die Lage am Arbeitsplatz unerträglich, sollte man sich rechtzeitig rechtlich beraten lassen und Lösungen suchen.“ Doch oft geschieht das zu spät. „Ist die Kündigung erst ausgesprochen und die Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt, lässt sich das Verhältnis kaum noch retten“, warnt der Rechtsanwalt.
Für die Krankenkassen geht es bei einer MD-Überprüfung auch darum, ob sie Krankengeld zahlen müssen.picture alliance/dpa/dpa-tmn
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Eine persönliche Untersuchung bleibt die Ausnahme. Meist erstellt der MD Gutachten nach Aktenlage.picture alliance/dpa
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