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Gericht untersagt Aida bestimmte AGB-Klauseln

Es ging um pauschale Stornogebühren, Mehrkosten bei Quarantäne - und die Befugnisse des Kapitäns. Nach einer Klage von Verbraucherschützern wurde das Kreuzfahrtunternehmen zu Unterlassung verurteilt.

Von dpa

07.09.2026

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in den AGB von Aida Cruises geklagt.picture alliance/dpa

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in den AGB von Aida Cruises geklagt.picture alliance/dpa

© picture alliance/dpa

Aida Cruises ist die Nutzung mehrerer Klauseln in den Geschäftsbedingungen durch das Oberlandesgericht Rostock untersagt worden. Konkret ging es um drei Punkte, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt, der auf Unterlassung geklagt hatte:

  • eine pauschale Gebühr bei Teilstornierungen
  • Mehrkosten für Passagiere infolge einer Quarantäne
  • Befugnis des Kapitäns, Gäste entschädigungslos von Bord zu weisen

Die Reederei teilte auf dpa-Anfrage mit, man nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. „Die vom Gericht angesprochenen Punkte haben wir bereits vor Rechtskraft des Urteils im Zuge einer Überarbeitung unserer Reisebedingungen aufgegriffen und umgesetzt.“

Pauschale Stornogebühr benachteiligt Kunden

Bei der Teilstornierung ging es darum, dass beispielsweise ein Passagier einer Vierergruppe die Kreuzfahrt vorher absagt - und damit in dem Beispiel nur noch drei Personen die gebuchte Viererkabine nutzen. 

In so einem Fall sahen die AGB „eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 Prozent des auf den betreffenden Gast entfallenden anteiligen Reisepreises“ vor. Zudem behielt sich Aida das Recht vor, die Gäste auf eine andere, für die Personenzahl geeignete Kabine umzubuchen.

Das Gericht sah in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Kunden - unter anderem, weil der Entschädigungsanspruch unabhängig von dem Zeitpunkt der Buchung bestehe. Gerade bei einer frühzeitigen Stornierung könnte Aida so die freigewordene Kabine gegebenenfalls wieder neu vergeben und neben der Stornogebühr so neue Einnahmen generieren.

Mehrkosten bei Quarantäne - Klausel zu unkonkret

Die zweite, vom Gericht als unzulässig eingestufte Klausel sah vor, dass Passagiere Mehrkosten selbst tragen müssen, die aufgrund einer nicht von Aida zu vertretenden Quarantäne entstehen. Das widerspreche der Zuordnung des Kostenrisikos zur Risikosphäre des Reiseveranstalters, heißt es in dem Urteil (Az.: 2 UKl 2/25), das laut vzbv noch nicht rechtskräftig ist. Zudem ließ die Klausel offen, wie hoch die Mehrkosten ausfallen könnten.

Bei Kapitänsklausel lenkte Aida schon während des Verfahrens ein

Dass der Kapitän Passagiere entschädigungslos von Bord verweisen dürfe, war nach Ansicht der Verbraucherschützer zu weitgehend gefasst. Das ermächtige zu einer frist- und entschädigungslosen Kündigung des Reisevertrags, ohne vorher die Verhältnismäßigkeit abzuwägen. Selbst wenn sich im Nachgang herausstellt, dass der Verweis nicht gerechtfertigt war oder lediglich auf geringen Verstößen beruhte, gebe es keine Entschädigung.

Bei diesem Punkt habe Aida schon während des Verfahrens den Unterlassungsanspruch anerkannt, so der vzbv in seiner Mitteilung. Darauf ging das Gericht in seinem Urteil deshalb nicht mehr im Detail ein.

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