Frist gerissen: Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss
Sie haben Ihren Führerschein 2001 oder früher gemacht und noch nicht umgetauscht? Keine Panik, davon geht die Welt nicht unter. Warum es jetzt aber trotzdem an der Zeit für den Behördentermin ist.
Diesen grauen Papierführerschein sollten Sie nur noch als Andenken haben - als Dokument ist er ungültig.Arne Dedert/dpa
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Schauen Sie doch mal auf die Rückseite von ihrem Führerschein. Wenn auf der Karte beim Ausstelldatum eine Jahreszahl vor 2001 steht, hätten Sie das Dokument schon längst umtauschen müssen. Spätestens bis: heute.
Denn am 19. Januar 2026 ist die Frist für den Umtausch der zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine abgelaufen. Für die „Lappen“ in Rosa und Grau gelten andere Regeln, dazu später mehr.
Warum ist das so? Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben. Alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen deshalb umgetauscht werden.
Der Umtausch der Führerscheine erfolgt schon seit einigen Jahren in Wellen. Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente.
Welche Konsequenzen drohen mit ungültigem Dokument?
- Wer kein gültiges Führerscheindokument hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
- Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt erhalten. Man ist also nur ohne gültiges Dokument unterwegs und fährt nicht ohne Fahrerlaubnis.
- Die Konsequenzen sind also überschaubar. Dennoch: Der Umtausch ist verpflichtend.
Probleme könnten im Ausland drohen. Etwa, wenn man nach dem Verstreichen der Umtauschfrist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, so der ADAC. Speziell beim Anmieten eines Mietwagens kann es demnach Schwierigkeiten geben. Außerdem sind Verwarngelder in der Regel höher als in Deutschland.
Führerscheinumtausch: Wer als Nächstes dran ist
Bei den alten Kartenführerscheinen, ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die nächste Frist Anfang 2027. Das sind die Umtauschfristen für die Kartenführerscheine (zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt) im Überblick:
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Tipp: Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen, der Umtausch kann jederzeit erfolgen.
Der neue Schein muss regelmäßig umgetauscht werden
Neu beim neuen Führerschein ist: Er hat ein Ablaufdatum. Anders als bisher sind die neuen Dokumente nur 15 Jahre gültig. Sie müssen also wie Reisepässe oder Personalausweise regelmäßig erneuert werden.
Bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen gilt das ohnehin schon. Sie entsprechen bereits den gültigen Standards und müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit nicht umgetauscht werden.
Noch ein Papierführerschein? Sie haben alle Fristen verpasst
Sie haben noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie? Oder noch ein DDR-Dokument? Dann haben Sie die letzte Umtauschfrist schon lange gerissen.
Diese waren nach Geburtsjahrgängen der Inhaber gestaffelt. Die letzte Staffel nach Jahrgängen ab 1953 mit solchen Papierdokumenten lief am 19. Januar 2025 ab - bis dahin waren als Letzte alle ab Jahrgang 1971 oder jünger mit diesen Dokumenten dran.
Bedeutet: Wer noch so ein Exemplar hat, sollte schleunigst einen Termin beim Amt machen, um nun endlich das neue Dokument zu bekommen.
Alte Lappen ausrangiert: Führerscheine in der EU müssen nach gestaffelten Fristen umgetauscht werden.Wolfram Kastl/dpa/dpa-tmn
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Senioren können sich in der Regel viel länger Zeit lassen
Aber bevor Sie einen Termin buchen - eine wichtige Ausnahme gibt es noch: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss sein Führerscheindokument erst bis zum 19. Januar 2033 getauscht haben. Und zwar ganz egal, ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig von dessen Ausstellungsdatum.
Das Bundesministerium für Verkehr begründet das so: Mit dieser Regelung solle verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher sei, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten.
Oder kurz: 2033 werden diese Personen älter als 80 Jahre sein und deswegen in vielen Fällen wohl keinen aktuellen Führerschein mehr benötigen - so der Gedanke dahinter.
Nur Verwaltungsakt - keine neue Prüfung
Ganz wichtig: Die Umtausch-Aktion ist nach Angaben der Bundesregierung „eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit“ - die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Daher sind damit weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch erneute Fahrprüfungen verbunden.
Aber: Werden aber beim Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde körperliche Defizite wie etwa die Benutzung eines Rollators oder von Krücken ersichtlich, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben. Dann müsste man seine Fahrtauglichkeit nachweisen.
Wie und wo tausche ich den Führerschein um?
Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es schon mal länger dauern bis zum nächsten freien Termin, weswegen man es nicht auf den letzten Drücker versuchen sollte, wenn man seine Frist wahren will.
Die Antragsstellung handhaben die Kommunen laut dem Auto Club Europa (ACE) unterschiedlich. Mancherorts gibt es einen Online-Service, anderswo muss man persönlich erscheinen. Darüber sollte man sich vorher informieren.
Erforderlich für den Umtausch sind:
- Identitätsnachweis (etwa Personalausweis oder Reisepass)
- ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
- alter Führerschein im Original
- Im Einzelfall: Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online beantragen.
Wie lange dauert es und was kostet der Umtausch?
Die Bearbeitungsdauer bis der neue Führerschein da ist, schätzt der ACE auf etwa vier bis sechs Wochen. Wenn dem jeweiligen Amt sehr viele Anträge vorliegen, kann sich die Dauer verlängern.
Für den Umtausch fallen rund 25 Euro an Gebühren an. Etwaige Versandkosten für die Zustellung und das Passfoto können dazukommen.
Auf die Fahrerlaubnisklassen achten
Prüfen Sie beim Erhalt des neuen Dokuments: Sind alle bisherigen Führerscheinklassen richtig übertragen worden? Denn: Bei der Umstellung vom alten auf das neue Dokument werden alte Fahrerlaubnisklassen - etwa Klasse 3 für Pkw oder Klasse 1 für Motorräder - auf die aktuellen umgestellt.
Dabei gilt ein Bestandsschutz. So darf man etwa mit dem alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 viel mehr Fahrzeuge fahren, als solche mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die der heutige Schein der Pkw-Klasse B erlaubt. Die alten Berechtigungen werden daher in neue Klassen und Schlüsselzahlen umgetragen, die etwa Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angeben können.
Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Klassen, so der ADAC, der auch eine Beispieltabelle im Netz bereitstellt.
Kann man den alten Führerschein als Erinnerung behalten?
Das geht. Wer möchte, kann ihn nach dem Umtausch wieder mit nach Hause nehmen – er wird vorher nur von der Behörde ungültig gemacht.