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„Die Wiesn ist kein arbeitsrechtsfreier Raum“

Was, wenn ich auf der Firmen-Wiesn zu viel trinke? Und was, wenn ich am nächsten Tag einen Kater habe? Ein Arbeitsrechtler gibt Antworten.

Von dpa

22.09.2025

Wer mit Chef und Kollegen auf die Wiesn geht, sollte ein paar Dinge beachten. Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wer mit Chef und Kollegen auf die Wiesn geht, sollte ein paar Dinge beachten. Karl-Josef Hildenbrand/dpa

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wer mit der Firma auf die Wiesn geht, sollte nach Ansicht des Münchner Arbeitsrechtlers Thomas Etzel Obacht geben. Wer zum Beispiel am Tag danach wegen eines Katers nicht arbeiten könne, der habe für den Tag auch keinen Anspruch auf Gehalt. 

„Die Wiesn ist kein arbeitsrechtsfreier Raum, Alkohol hin oder her“, sagte Etzel der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe). „Wenn ich vom Arbeitgeber drei oder vier Mass spendiert bekomme und danach im Zelt randaliere, kann ich nicht sagen, mein Chef hat mir die Marken doch gegeben.“ 

Bei Beleidigungen sei „eine kritische Schwelle überschritten“, bei ungewünschter Annäherung an eine Kollegin oder einen Kollegen ebenso. Zwar habe der Vorgesetzte auch beim Oktoberfest-Besuch eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Aber: „Wenn zwei kräftige Kollegen mit den Masskrügen in der Hand aufeinander losgehen, muss sich der schmächtige Chef nicht dazwischenwerfen“, sagte der Jurist der „SZ“. „Allerdings sollte man in diesem Fall das Arbeitsklima im Betrieb hinterfragen.“

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