Panorama

Bundesweiter Bahn-Ausfall: Welche Entschädigungen gibt es?

Für rund zwei Stunden ging am späten Abend nichts mehr bei der Deutschen Bahn. Fahrgäste kamen viel später ans Ziel oder hingen über Nacht fest. Welche Kosten Betroffene geltend machen können.

Von dpa

24.06.2026

Nach der Störung bei der Deutschen Bahn läuft der Zugverkehr wieder an. Viele Fahrgäste fragen sich: Was gibt es nun für Entschädigungen?Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Nach der Störung bei der Deutschen Bahn läuft der Zugverkehr wieder an. Viele Fahrgäste fragen sich: Was gibt es nun für Entschädigungen?Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

© Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Nächtlicher Bahn-Frust: Wegen einer bundesweiten Störung des digitalen Bahnfunks GSM-R strandeten Fahrgäste oder kamen viel später an als geplant – im Taxi oder in Zügen, die dann doch wieder fuhren. Sonst blieb für viele nur eine Hotelübernachtung. Was gibt es nun an Entschädigungen?

1. Entschädigung für Verspätung

Bei größeren Verspätungen können Fahrgäste zumindest Teile ihres Ticketpreises zurückfordern. Konkret sind es 25 Prozent, wenn der Zug mindestens eine Stunde später als geplant ankommt. Bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Verfällt die dazugebuchte Sitzplatzreservierung, kann man sich auch dafür das Geld zurückholen.

Gut zu wissen: Entschädigungen ablehnen können Bahnunternehmen nur bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wozu etwa auch Sabotage zählt. Sicherheitsbehörden gingen in diesem Fall nicht davon aus. Als tatsächliche Ursache für die Probleme wird laut Deutscher Bahn derzeit der „planmäßige Tausch einer technischen Komponente“ vermutet.

2. Ersatz für Hotel- oder Taxikosten

Die Bahn hat in der Nacht nach eigenen Angaben zwar Taxi‑ und Hotelgutscheine ausgegeben. Doch was ist, wenn man zu denen zählte, die keine erhalten haben und auf eigene Faust tätig werden mussten?

  • Stichwort Taxi: Strandet man in der Nacht, darf man in der Regel mit dem Taxi oder einem anderen Verkehrsmittel zum Ziel weiterfahren – Kosten werden bis zu einer Höhe von 120 Euro erstattet.
  • Stichwort Hotel: Wer auf eigene Faust ein Zimmer buchen musste, weil es kein Angebot der Bahn gab, bekommt angemessene Übernachtungskosten erstattet. Was angemessen heißt, lässt sich nicht genau taxieren – es hängt vom Angebot vor Ort ab. Stehen mehrere Hotels zur Auswahl, sollte man nicht gerade das teuerste wählen.

Wo macht man diese Rechte geltend?

Wer ein Kundenkonto hat, kann Entschädigungen und Erstattungen direkt online auf der Bahnwebsite oder in der „DB Navigator“-App einfordern. 

Alle anderen müssen das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und dann entweder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt schicken oder bei einem Reisezentrum im nächsten Bahnhof abgeben.

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