Panorama

Anklage nach Todesschüssen auf Hochzeit

Ein 47-Jähriger wird vor den Augen von mehreren Hundert Hochzeitsgästen erschossen. Der mutmaßliche Schütze sieht sich nun mit einer Anklage wegen Mordes konfrontiert. Das Motiv lässt stutzen.

Von dpa

30.09.2025

Der mutmaßliche Schütze stellte sich nach der Tat den Behörden in Frankreich. (Archivfoto)---/dpa

Der mutmaßliche Schütze stellte sich nach der Tat den Behörden in Frankreich. (Archivfoto)---/dpa

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Gut ein halbes Jahr nach tödlichen Schüssen auf einer Hochzeitsfeier im mittelfränkischen Fürth hat die Staatsanwaltschaft einen Verdächtigen angeklagt. Dem 27-Jährigen werde vorgeworfen, den Vater seiner ehemaligen Lebensgefährtin ermordet zu haben, teilte die Behörde mit. Das 47 Jahre alte Opfer hatte bei der Tat am 23. März mehrere Schüsse in den Oberkörper erlitten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt. 

Die Anklage geht nach eigenen Angaben vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Der verdächtige Franzose soll die Arg- und Wehrlosigkeit des Geschädigten ausgenutzt haben, der an einem Gästetisch gesessen habe und vom mutmaßlichen Täter abgewandt gewesen sei. 

Flucht nach Frankreich

Nach den Schüssen flüchtete der Angeschuldigte den Ermittlern zufolge mit seinen Begleitern nach Frankreich, stellte sich jedoch noch in derselben Nacht den französischen Behörden. Bei der französischen Polizei soll der Mann die Tat eingeräumt haben. Später habe er sich allerdings nicht mehr zum Tatvorwurf geäußert. 

Laut Staatsanwaltschaft verlangte die Familie des Verdächtigen nach der Trennung von dessen Freundin Geld von deren Familie. Dieser Forderung sei die Familie des Opfers aber nicht nachgekommen.

Warum der 27-Jährige später den Vater seiner Ex getötet haben soll, mit der er zwei Kinder hat, ist bisher nicht öffentlich bekannt. Die Tat geschah vor den Augen von mehreren Hundert Gästen. 

Zwei mutmaßliche Komplizen des Angeschuldigten wurden mittlerweile festgenommen - ihr Verfahren läuft laut Staatsanwaltschaft aber gesondert. Sie gehören zur Familie des Hauptverdächtigen.

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