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Angeklagte Block äußert sich zu ihrem Tagebuch

Dürfen die privaten Mitschriften der Angeklagten im Entführungsprozess ausgewertet werden? Blocks Verteidiger zweifelt das an. Dennoch wolle seine Mandantin über die Aufzeichnungen sprechen.

Von dpa

15.10.2025

Christina Block widerspricht der Verwendung ihrer Tagebuchaufzeichnungen im Prozess.Marcus Brandt/dpa

Christina Block widerspricht der Verwendung ihrer Tagebuchaufzeichnungen im Prozess.Marcus Brandt/dpa

© Marcus Brandt/dpa

In dem Prozess um die Entführung ihrer Kinder hat die angeklagte Hamburger Unternehmerin Christina Block sich zu ihren elektronischen Tagebuch-Aufzeichnungen geäußert. Block sagte am 18. Verhandlungstag, sie widerspreche zwar „ausdrücklich“ der Verwendung des Tagebuchs. Weil aber öffentlich in den Medien über die Inhalte berichtet werde, stehe sie massiv unter Druck. Sie habe sich daher entschieden, Fragen zu den Inhalten ihres Telefons, darunter auch das Tagebuch, zu beantworten.

Block warf dem Nebenkläger, ihrem Ex-Mann Stephan Hensel, vor, die Inhalte an die Medien weitergereicht zu haben. „Ich frage mich, ob dies ein faires Verfahren sein kann, bei so vielen Informationen, die außerhalb des Saals herumgeistern.“ Sie werde flächendeckend vorverurteilt. Block konnte ihre Erklärung nicht vollständig verlesen, weil der Prozesstag endete.

Das Tagebuch war schon am vierten Verhandlungstag Thema gewesen. Die Vorsitzende Richterin fragte damals zu einem Eintrag. Blocks Verteidiger Ingo Bott monierte daraufhin, das Tagebuch sei nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden. Deshalb dürfe es noch nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.

Die angeklagte Gastronomieunternehmerin Block verlas eine mehrseitige Erklärung. Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Die angeklagte Gastronomieunternehmerin Block verlas eine mehrseitige Erklärung. Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

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