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Zoll deckt illegale Beschäftigung in der Geflügelhaltung auf

Bei der harten Arbeit in der Landwirtschaft läuft ohne ausländische Beschäftigte kaum etwas. Nach wie vor stoßen Behörden bei Kontrollen auf Firmen, die es mit den Gesetzen nicht genau nehmen.

Von dpa

01.04.2026

Der Zoll hat georgische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis in der Geflügelhaltung angetroffen - die Betroffenen müssen ausreisen. (Symbolbild)Julian Stratenschulte/dpa

Der Zoll hat georgische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis in der Geflügelhaltung angetroffen - die Betroffenen müssen ausreisen. (Symbolbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Beamte des Hauptzollamts Osnabrück haben bei Durchsuchungen in den Landkreisen Emsland, Cloppenburg und Rotenburg/Wümme 33 Arbeitskräfte aus Georgien ohne Arbeitserlaubnis gefunden. Sie wurden den Angaben zufolge in der Geflügelhaltung eingesetzt, um Tiere in den Stallungen einzufangen. 

Nach Angaben eines Zollsprechers wurden bei den Razzien im März 24 Georgier in Wohnunterkünften angetroffen und neun georgische Staatsbürger auf einem Bauernhof bei Hähnchenfangarbeiten. Gegen sie seien Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. 

Sie müssen nun nach Aufforderung durch die Ausländerbehörden aus Deutschland ausreisen. Durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme hätten sie ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt, hieß es. 

Eine bulgarische Firma steht im Verdacht, seit Sommer 2023 georgische Staatsbürger für Firmen im Raum Emsland und Cloppenburg in der Geflügelhaltung eingesetzt zu haben, ohne eine Arbeitserlaubnis zu haben. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Bereits bei früheren Ermittlungen wurden den Angaben zufolge 40 Georgier ohne Arbeitserlaubnis getroffen, die der bulgarischen Firma zuzuordnen waren.

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