Kommunen bekommen 2,8 Milliarden Euro aus Sondervermögen
Sachsens Kommunen erhalten 2,83 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Wie die Gelder verteilt werden und wofür sie eingesetzt werden können, steht jetzt fest.
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU, l) und Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD). Von den 4,8 Milliarden Euro, die Sachsen aus dem Sondervermögen des Bundes erhält, gehen zwei Drittel an die Städte, Gemeinden und Landkreise. (Archivbild)Hendrik Schmidt/dpa
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Die Verteilung des Sondervermögens an die sächsischen Kommunen ist beschlossen: Die Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten 2,83 Milliarden Euro. Das sieht eine Verordnung vor, die die sächsische Regierung beschlossen hat. Bis 2036 fließen insgesamt 4,83 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes an den Freistaat.
„Wir haben erreicht, was wir uns am Anfang vorgenommen haben. Der überwiegende Teil des Geldes geht auf die kommunale Ebene“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in Dresden. „Die Kommunen entscheiden in eigener Verantwortung und Freiheit, wie dieses Geld eingesetzt wird.“
Förderprogramme für Straßenbau, Schulen und Krankenhäuser
Etwa 1,1 Milliarden Euro bekommen die Kommunen über Förderprogramme des Landes in den Bereichen Straßenbau, Schulbau (jeweils rund 490 Millionen Euro) und Krankenhausbau (rund 109 Millionen Euro). Bei Straßen und Schulen sollen die Gelder zu 40 Prozent an die kreisfreien Städte und zu 60 Prozent an die Landkreise gehen. Über weitere 1,7 Milliarden können die Kommunen direkt entscheiden. Dafür erhalten die 13 kreisfreien Städte und Landkreise jeweils ein Investitionsbudget, dessen Höhe sich nach der Einwohnerzahl richtet.
Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Bert Wendsche, bezeichnete die Aufteilung als tragfähigen Kompromiss. „Es sind jetzt die Kreisräte, die Stadt- und Gemeinderäte gefordert, jeder für sich die für die jeweilige Kommune richtige Entscheidung zu treffen.“