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Wie es jetzt mit der AfD in Niedersachsen weitergeht

Der AfD-Landesverband wird vorerst wieder als Verdachtsobjekt behandelt. Was das für die Partei und den Verfassungsschutz bedeutet.

Von Christopher Weckwerth, dpa

11.03.2026

Die AfD Niedersachsen war vom Verfassungsschutz im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft worden. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

Die AfD Niedersachsen war vom Verfassungsschutz im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft worden. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Zwischenschritt im Streit um die Einstufung der AfD: Der niedersächsische Verfassungsschutz legt seine Hochstufung des AfD-Landesverbandes fürs Erste auf Eis. Die Hintergründe und Folgen im Überblick.

Was ist passiert?

Nachdem der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Mitte Februar vom Verdachtsfall zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft hatte, wehrte sich die Partei juristisch dagegen. Daraufhin erklärte der Verfassungsschutz jetzt, die Hochstufung vorerst nicht anzuwenden. 

Zwar halte man die AfD im Land weiterhin für beobachtungsbedürftig und sie werde auch weiter als Beobachtungsobjekt geführt. Bis zur Entscheidung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover werde sie aber nur, wie bisher, wie ein Verdachtsobjekt behandelt.

Welche praktischen Folgen hat die Behandlung als Verdachtsobjekt?

Der Verfassungsschutz kündigte an, auf den Einsatz „eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Maßnahmen“ zunächst zu verzichten. Dazu zähle etwa der längerfristige Einsatz von Vertrauenspersonen, sogenannten V-Leuten. Dabei handelt es sich um externe Informanten, die gegen Entlohnung Hinweise aus extremistischen Szenen liefern und deren Identität geschützt wird. Auch längerfristige Observationen waren bisher in der Verdachtsphase nicht zulässig.

Darüber hinaus hat der Verfassungsschutz seine Social-Media-Beiträge zur Hochstufung der AfD „vorläufig archiviert“, wie die Behörde in einem Post mitteilte. Auch die Pressemitteilung zur Hochstufung ist nicht mehr online.

Warum befasst sich ein Gericht mit der Einstufung der AfD?

Die AfD hatte nach der Hochstufung Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht und parallel Eilrechtsschutz beantragt. Im Rahmen dieses Verfahrens bat sie um die Abgabe einer Verfahrenserklärung zum vorläufigen Umgang mit der AfD durch den Verfassungsschutz beziehungsweise beantragte den Erlass einer gerichtlichen Zwischenverfügung.

Was sagt die AfD zu der Entscheidung?

AfD-Landeschef Ansgar Schledde wertete den Zwischenschritt als einen bedeutenden Teilerfolg für seine Partei und als Niederlage für den Verfassungsschutz. „Das Gutachten, das der Verfassungsschutz vorgelegt hat, wird eine Partei zeigen, die deutlich und mit klarer Kante Opposition betreibt, aber es wird auch zeigen, dass alle Anschuldigungen, die AfD sei in irgendeiner Weise verfassungsfeindlich, auf tönernen Füßen stehen“, sagte Schledde.

AfD-Landeschef Schledde bestreitet die Einschätzung seiner Partei als verfassungsfeindlich. (Archivbild)Focke Strangmann/dpa

AfD-Landeschef Schledde bestreitet die Einschätzung seiner Partei als verfassungsfeindlich. (Archivbild)Focke Strangmann/dpa

© Focke Strangmann/dpa

Innenministerin Daniela Behrens warf er vor, den Verfassungsschutz zu instrumentalisieren. „Auch sie wird sich zu verantworten haben, wenn die Richter am Ende deutlich machen, wer hier eigentlich undemokratisch handelt“, sagte der Landtagsabgeordnete.

Wie geht es in dem Verfahren weiter?

Wann das Verwaltungsgericht Hannover über den Eilantrag entscheidet, ist offen. Es handle sich um ein Eilverfahren, über das so schnell wie möglich entschieden werden solle, teilte das Gericht mit. Der Zeitpunkt hänge aber auch davon ab, wie stark die Beteiligten ihre Fristen für Stellungnahmen ausschöpften.

Im Eilverfahren wird nur eine vorläufige Regelung bis zur Entscheidung in der Hauptsache getroffen. Sollte das Gericht dem Antrag stattgeben, dürfte das Innenministerium die AfD Niedersachsen bis zum Abschluss des Klageverfahrens nicht als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ behandeln – etwa beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder in der öffentlichen Kommunikation. Würde der Antrag abgelehnt, könnte der Verfassungsschutz die Hochstufung nach Einschätzung eines Gerichtssprechers vorläufig anwenden.

Nach Angaben des Gerichts gingen Eilantrag und Klage am 17. Februar ein. Das Innenministerium habe zudem zugesagt, die Hochstufung bis zur Entscheidung im Eilverfahren vorerst nicht umzusetzen. Solche Stillhaltezusagen seien in vergleichbaren Verfahren üblich und stellten keine inhaltliche Vorentscheidung dar.

Was würde eine dauerhafte Hochstufung bedeuten?

Im Februar hatte der Verfassungsschutz erklärt, eine rechtsextremistische Ideologie sei mittlerweile prägend für Partei und Landesverband. Zwar bemühe sich der Landesverband teilweise um ein gemäßigteres Auftreten, eine Distanzierung von extremistischen Kräften finde jedoch nicht statt.

Hat die Hochstufung vor Gericht Bestand, könnte das neben einer schärferen Beobachtung noch weitere Folgen für die AfD und ihre Mitglieder haben. So hatte Innenministerin Behrens zuletzt Konsequenzen für Beamte mit aktiver AfD-Tätigkeit in Aussicht gestellt. 

Innenministerin Behrens hat Konsequenzen für Verfassungsfeinde angekündigt. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

Innenministerin Behrens hat Konsequenzen für Verfassungsfeinde angekündigt. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

© Sina Schuldt/dpa

„Wer Beamter in Niedersachsen wird, schwört auf das Grundgesetz und auf die niedersächsische Verfassung. Wenn jemand gleichzeitig aktiv für eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei tätig ist, dann stellt sich die Frage nach der Verfassungstreue“, sagte die SPD-Politikerin Anfang März. Dabei gehe es aber nicht um Wähler oder einfache Parteimitglieder.

Auch ein Waffenbesitz oder die Beschäftigung in sicherheitsempfindlichen Bereichen könnten im Einzelfall eingeschränkt werden.

Wie ist die Lage auf Bundesebene?

Wie der AfD-Landesverband wehrt sich auch die Bundes-AfD gegen ihre Einstufung beim Verfassungsschutz und verbuchte dabei Ende Februar einen Teilerfolg: Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln darf. Die Bundesbehörde müsse dafür den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte daraufhin, dass die AfD aber ein Beobachtungsfall bleibe.

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