Sexualstrafrecht: Bundesrat für „Nur Ja heißt Ja“-Regel
Der Bundesrat unterstützt das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Das gilt inzwischen in mehreren europäischen Staaten. Wie die Bundesregierung nun mit dem Vorschlag der Länder umgeht, bleibt abzuwarten.
Mehrere Rednerinnen und Redner warben für den Entschließungsantrag. (Symbolbild)Michael Kappeler/dpa
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Der Bundesrat spricht sich für die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist in jedem Fall dafür.
Vor zehn Jahren wurde „Nein heißt Nein“ eingeführt
In Deutschland gilt aktuell das „Nein heißt Nein“-Modell. Die Befürworter der weitreichenderen Lösung „Nur Ja heißt Ja“, die in einigen anderen europäischen Staaten, darunter Spanien, angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit.
Hamburgs Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), tritt schon länger für eine Reform des Sexualstrafrechts ein. Zuständig ist hier der Bund. (Archivfoto)Georg Wendt/dpa
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Befürworter der „Nur Ja heißt Ja“-Regel verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können. Gegner einer entsprechenden Reform, vor allem aus den Reihen der Union, führen dagegen an, dies wäre eine Scheinlösung, da das Problem der Beweisführung, genau wie bei „Nein heißt Nein“, bestehen bleibe, da es sich im Regelfall um eine Tat ohne Zeugen handele.
Schockstarre oder Schlaf
Es sei wichtig klarzustellen, „dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist“, sagte Hamburgs Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause. Das müsse auch gelten, wenn das Opfer in eine Schockstarre verfallen sei, geschlafen habe oder aus Angst geschwiegen habe.
Zahlreiche europäische Staaten hätten sich bereits für das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip entschieden, sagte die saarländische Justizministerin, Petra Berg (SPD). „Deutschland darf hier nicht das Schlusslicht Europas werden“, fügte sie hinzu.
Hubig sieht parteiübergreifend viel Unterstützung für Reform
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Hubig ist dennoch zuversichtlich, „dass der Beschluss des Bundesrates den Weg ebnet für eine Verständigung in der Koalition“. Dieser habe gezeigt, dass es jetzt parteiübergreifend viel Unterstützung für eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gebe. „Das ist eine sehr gute Entwicklung - und ermutigend“, sagte die Bundesjustizministerin. Viele andere europäische Staaten hätten bereits eine entsprechende Regelung - „unser Ziel sollte es sein, dass Deutschland bald aufschließt - und sexuelle Selbstbestimmung auch konsequent schützt“. Im Juni hatte Hubig bereits angekündigt, für Jugendliche werde das Prinzip des „Nur Ja heißt Ja“ auf jeden Fall kommen.